4 800 landwirtschaftliche Betriebe waren 2022 Teil einer Unternehmensgruppe
Rund 4 800 als juristische Person oder Personenhandelsgesellschaft geführte landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland waren im Jahr 2022 Teil einer Unternehmensgruppe. Das entsprach rund 44 % der 11 000 Betriebe in diesen Rechtsformen und rund 2 % aller 258 700 landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, bewirtschafteten diese in Unternehmensgruppen organisierten Betriebe eine Fläche von 2,12 Millionen Hektar oder 13 % der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche in Deutschland. Zugleich hielten die Betriebe etwa 8 % des gesamten Rinder- und 14 % des Schweinebestands sowie 39 % der Haltungsplätze für Geflügel.
93 % der durch Unternehmensgruppen kontrollierten Landwirtschaftsfläche im Osten
Insgesamt waren landwirtschaftliche Betriebe in den östlichen Bundesländern deutlich häufiger in einer Unternehmensgruppe organisiert als in den westlichen Bundesländern. Während im Osten 57 % der als juristische Person und Personenhandelsgesellschaft geführten Betriebe einer Unternehmensgruppe angehörten, waren es im Westen 31 %. Der Anteil der durch diese Betriebe kontrollierten Fläche an der landwirtschaftlich genutzten Gesamtfläche lag mit 12 % im Osten und 1 % im Westen ähnlich ungleich verteilt. Absolut betrachtet war die von Betrieben in Unternehmensgruppen kontrollierte Fläche mit 489 400 Hektar (3 % der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche) in Brandenburg am größten, gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern mit 474 100 Hektar und Thüringen mit 350 200 Hektar. Mit 1,96 Millionen Hektar (93 %) lag fast die gesamte durch Unternehmensgruppen kontrollierte landwirtschaftliche Fläche in den östlichen Bundesländern.
Deutschlandweit 2 920 Unternehmensgruppen mit Bezug zur Landwirtschaft
Insgesamt gab es im Jahr 2022 deutschlandweit 2 920 Unternehmensgruppen mit landwirtschaftlichen Betrieben. 72 % dieser Unternehmensgruppen wurden von einem nicht-landwirtschaftlichen Unternehmen geführt, 23 % von einem landwirtschaftlichen Gruppenoberhaupt und 5 % wurden von einem Unternehmen mit Sitz im Ausland kontrolliert.
Methodische Hinweise:
Die Zugehörigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebs zu einer Unternehmensgruppe wird nicht primärstatistisch erhoben, sondern durch eine Auswertung des Statistischen Unternehmensregisters und des Betriebsregisters der Landwirtschaft gewonnen. Das Unternehmensregister ist eine statistische Datenbank mit Unternehmen und Betrieben, die unter anderem Unternehmensgruppen und deren Kontrollstrukturen abbildet. Im Bereich der Agrarstatistiken wird das Betriebsregister Landwirtschaft geführt, welches land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen listet, die zu den Erhebungen nach dem Agrarstatistikgesetz auskunftspflichtig sind. Über die Verknüpfung der Betriebe des Betriebsregisters Landwirtschaft mit den entsprechenden Einheiten im Unternehmensregister können Aussagen über die Zugehörigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebs zu einer Unternehmensgruppe getroffen werden. Die Einstufung des Gruppenoberhaupts als landwirtschaftlich beziehungsweise nicht-landwirtschaftlich wurde anhand der Klassifikation der Wirtschaftszweige ermittelt, die dem Unternehmensregister zugrunde liegen. Die Ergebnisse zur Einstufung des Gruppenoberhaupts aus der erstmaligen Veröffentlichung für das Jahr 2020 und die entsprechenden Ergebnisse für das Jahr 2022 sind nur bedingt vergleichbar, da für 2020 die Einstufung noch auf Grundlage des Betriebsregisters Landwirtschaft erfolgte.
Ausgewertet wurde die Zugehörigkeit von landwirtschaftlichen Betrieben in den Rechtsformen juristische Person oder Personenhandelsgesellschaft (OHG, KG, GmbH und Co. KG). Andere Rechtsformen wie Einzelunternehmen oder eingetragene Genossenschaften (eG) wurden nicht einbezogen.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)