Geplante Reform des Spendenrechts bringt Vorteile für gemeinnützige Verbände
Archivmeldung vom 07.02.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Kurs des Gesetzgebers gegenüber gemeinnützigen Verbänden ist widersprüchlich: einerseits wurde durch das Jahressteuergesetz 2007 der Umsatzsteuersatz für bestimmte Zweckbetriebe von sieben auf 19 Prozent angehoben, andererseits hat der Bundesfinanzminister steuerliche "Hilfen für Helfer" angekündigt, die die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für spendenberechtigte Verbände verbessern können.
Ein entsprechender Referentenentwurf für ein "Gesetz zur weiteren
Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" liegt jetzt vor; die
Gesetzesänderungen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft
treten.
Das gegenwärtig geltende Spendenrecht ist nach Meinung der
Experten an Unübersichtlichkeit kaum zu übertreffen. Die
einschlägigen Regelungen sind über die Abgabenordnung, das
Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuergesetz, die
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und zwei Anlagen zu dieser
Verordnung verstreut. Da hat so mancher Zeitgenosse längst die
Übersicht verloren. Der vorliegende Gesetzentwurf will das Dickicht
entwirren und die Zusammenhänge für den Bürger verständlicher machen.
Neben Steuerverbesserungen, die den gemeinnützigen Körperschaften mittelbar zugute kommen, ist auch eine unmittelbar wirkende Verbesserung geplant. Die bisherige "Besteuerungsgrenze" von 30.670 Euro bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (§ 64 Abs. 3 AO) und die gleich hohe Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen (§ 67 a AO) soll auf 35.000 Euro angehoben werden. Der Vorschlag einer Arbeitsgruppe, diesen Betrag auf 100.000 Euro anzuheben, wurde leider nicht aufgegriffen. Die vorgesehene Anhebung der Betragsgrenze würde dazu führen, dass gemeinnützige Verbände keine Gewinnermittlung für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb durchführen (und daher einen etwaigen Gewinn auch nicht versteuern) müssen, wenn die Jahreseinnahmen den Betrag von 35.000 Euro nicht überschreiten. Entsprechend erhöht sich auch die Grenze für die Inanspruchnahme des pauschalen Vorsteuerabzugs nach § 23 a UStG.
Umfassende Informationen zu den Auswirkungen der geplanten Gesetzänderungen für Verbände bietet die aktuelle Ausgabe des Verbändereport (www.verbaendereport.de).
Quelle: Pressemitteilung Verbändereport - Fachinformationsdienst für die Führungskräfte der Verbände