Bericht: Münchner Attentäter hätte 2020 abgeschoben werden können
Der mutmaßliche Attentäter von München, der am Donnerstag mit einem Mini Cooper in einen Demonstrationszug gerast ist und 30 Menschen zum Teil schwer verletzt hat, ist offenbar bereits im Dezember 2020 ausreisepflichtig gewesen. Eine bestehende Abschiebeandrohung sei damals unanfechtbar geworden, berichtet der "Spiegel".
Die Taliban waren zu diesem Zeitpunkt in Afghanistan noch nicht an die
Macht zurückgekehrt, was eine Rückführung hätte verhindern können.
Farhad N. kam 2016 als unbegleiteter Minderjähriger auf der
Mittelmeerroute über Italien nach München und wurde zunächst von einem
Jugendhilfeverein betreut. Seinen Asylantrag stellte der Afghane noch
als Minderjähriger im Februar 2017. Er gab an, sein Vater sei ermordet
worden, die Mörder hätten auch ihn verfolgt.
Sein Vortrag galt
als wenig glaubwürdig, weshalb das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge den Antrag ablehnte. Dagegen klagte Farhad N. im Oktober
2017 beim Verwaltungsgericht in München, das drei Jahre brauchte, um die
Klage abzuweisen. Allerdings kam es im Anschluss nicht zu einer
Abschiebung; Farhad N. erhielt eine Duldung, zuletzt sogar laut der
Polizei einen gültigen Aufenthaltstitel.
Sowohl im Juli als auch
im November 2021 hatte sich Farhad N. noch einer sicherheitsrechtlichen
Befragung unterziehen müssen, in der es möglicherweise um den Verdacht
ging, dass er Kontakte zu Personen verschwiegen hatte, die als
Terrorunterstützer gelten, oder die mutmaßlich die
freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden. Allerdings könnte der
Hintergrund auch banaler gewesen sein: dass N. den deutschen Behörden
verschwieg, vorher schon mal in Deutschland oder einem anderen Land
gelebt zu haben.
Das Auto, mit dem er in die Menschenmenge fuhr,
hatte sich nach ersten Erkenntnissen zunächst hinter einem Fahrzeug der
Polizei eingereiht, das den Demonstrationszug der Gewerkschaft Verdi
absichern sollte. Anschließend beschleunigte der Afghane. Ein Sprecher
der Generalstaatsanwaltschaft München sagte, es gebe "Anhaltspunkte für
einen extremistischen Hintergrund".
Quelle: dts Nachrichtenagentur