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Wiesbaden: 500.000 Euro Vergleich wegen Diskriminierung gescheitert

Archivmeldung vom 01.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Als Sule Eisele-Gaffaroglu ihrem Arbeitgeber, der R+V Versicherung, bekannt gab das sie schwanger sei, wurde sie von einer Arbeitsstelle im Außendienst abgezogen. Für sie wurde dann ein Mann eingestellt mit besseren Konditionen. Nach dem Mutterschutz bekam sie dann einen weniger bezahlten Posten.

Vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden ist im ersten großen Prozess wegen Diskriminierung eine einvernehmliche Lösung gescheitert. 500.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld fordert die Versicherungsangestellte Sule Eisele-Gaffaroglu von ihrem Arbeitgeber - mehr als jemals in einem Diskriminierungsfall eingeklagt wurde. In der mündlichen Verhandlung lehnte Eiseles Arbeitgeber, die R+V Versicherung, einen Vergleich ab. „Wir werden wegen der Sache keinen Cent zahlen“, sagte der Anwalt des Unternehmens, Ulrich Volk. Es habe keine Diskriminierung gegeben.

Eisele wirft dem Konzern vor, sie wegen ihres Geschlechts und ihrer türkischen Herkunft benachteiligt zu haben. Nachdem sie eine Schwangerschaft bekanntgab, habe das Unternehmen sie von einer verantwortungsvollen Aufgabe im Außendienst abgezogen und einen männlichen Nachfolger eingestellt - zu mehr Gehalt und besseren Arbeitsbedingungen. Sie selbst, behauptet Eisele, sei nach der Rückkehr aus dem Mutterschutz auf einen weniger attraktiven Posten versetzt worden, wo sie weniger Chancen auf Provisionen gehabt habe.

Nervenzusammenbruch erlitten

Wegen der Benachteiligung habe sie einen Nervenzusammenbruch erlitten. Derzeit ist sie zwar noch bei der Versicherung beschäftigt, aber krankgeschrieben. Eisele stützt ihre Klage auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es verbietet unter anderem die Benachteiligung von Arbeitnehmern wegen ihres Geschlechts oder ihrer Herkunft. Das Gesetz sieht eine Beweislastumkehr vor: Es reicht aus, dass die Kläger Indizien für eine Diskriminierung beibringen.

Dann müssen die Arbeitgeber beweisen, dass sie nicht benachteiligt haben. Das Gesetz ermöglicht eine Entschädigung für die seelische Pein und den Ersatz materieller Schäden, hier die möglichen Gehaltseinbußen. Diese Berechnung erwies sich aber nun in Wiesbaden als schwierig - die Versicherung gewährte Frau Eisele seit einem gescheiterten Gütetermin für drei Jahre eine Gehaltsgarantie von 2500 Euro. Das Gericht wird am 16. Dezember eine Entscheidung verkünden.

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