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Gericht: Middelhoff bleibt in Untersuchungshaft

Archivmeldung vom 18.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der frühere Arcandor-Chef Thomas Middelhoff bleibt weiter in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Hamm verwarf am Donnerstag Middelhoffs Haftbeschwerde als unbegründet. Die Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft seien erfüllt. Es bestehe weiterhin Fluchtgefahr.

Middelhoff war im November zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Daraufhin war ein Haftbefehl erlassen worden. Dem Manager wurde vorgeworfen, sich in Dutzenden Fällen der Untreue und in drei Fällen der Steuerhinterziehung schuldig gemacht zu haben. Mit dem Urteil blieb das Gericht nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert hatte. Middelhoffs Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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