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Urteil: "Pulver-Kurt" muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis

Archivmeldung vom 21.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Richterhammer: Justizfälle und ihre Wahrnehmung kommen ins Visier der PR. Bild: pixelio.de/Wengert
Richterhammer: Justizfälle und ihre Wahrnehmung kommen ins Visier der PR. Bild: pixelio.de/Wengert

Der Waffensammler mit dem Spitznamen "Pulver-Kurt" muss für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das entschied das Landgericht Bad Kreuznach am Dienstag.

Der 64-jährige Rentner wurde zu der Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt, weil die Polizei im Januar 2011 in seiner Wohnung im rheinland-pfälzischen Becherbach unter anderem sechs Maschinengewehre, sechs Maschinenpistolen, zwölf Gewehre, achtzehn Pistolen, sieben Handgranaten, Panzerfäuste, Minen und weit mehr als 100 Kilogramm Sprengstoff fand.

Das Arsenal sei entstanden, weil Freunde ihn häufig gebeten hätten, ihre alten Waffen aufzubewahren, sagte Kurt N. während des Verfahrens. Ansonsten zeigte er sich geständig, weshalb die Höchststrafe von fünf Jahren abgewendet werden konnte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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