Bamf-Überlastung verhinderte Abschiebung des Aschaffenburg-Täters
Überlastung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ist offenbar der Grund, warum der Attentäter des Aschaffenburger Doppelmordes nicht schon 2023 abgeschoben wurde.
Das berichtet die "Bild" (Mittwochsausgabe) unter Berufung auf ein
vertrauliches Papier aus dem Bundesinnenministerium. Danach hatte das
Bamf den Asylantrag des Afghanen am 19. Juni 2023 abgelehnt. Er hätte
also nach Bulgarien abgeschoben werden müssen, weil er über dieses
EU-Land nach Deutschland gekommen war.
Doch das entsprechende
Abschiebeschreiben des Bamf an die zuständige Ausländerbehörde wurde
erst mehr als einen Monat später, am 26. Juli, verschickt. Damit war die
Frist für eine Rückführung nach Bulgarien, die am 3. August endete, zu
kurz. "Die sogenannte Abschlussmitteilung zum Verfahren (Mitteilung an
die Ausländerbehörde über die Unanfechtbarkeit der Entscheidung) erging
erst verzögert am 26. Juli 2023 an die Ausländerbehörde", zitiert "Bild"
aus dem Dokument.
"Diese Verzögerung beim Versand der
Abschlussmitteilung ist rückwirkend nicht mehr aufklärbar, wird aber der
hohen Arbeitsbelastung im Jahr 2023 aufgrund der hohen Zugangszahlen
geschuldet sein." Ein Sprecher des Innenministeriums sagte auf
"Bild"-Anfrage: "Aus langen Verfahrensdauern beim Bamf - insbesondere im
Jahr 2023 - hat die Bundesregierung Konsequenzen gezogen. Das Bamf
wurde personell nochmal deutlich gestärkt. 2024 hat das Bamf
Personalmittel für 1.140 zusätzliche Mitarbeiter erhalten."
Quelle: dts Nachrichtenagentur