Kretschmanns Lieblings-Kanzlei sieht keine Corona-Wiederholungsgefahr
Archivmeldung vom 12.09.2023
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićNach mehr als drei Jahren geht der Normenkontroll-antrag gegen die Corona-Verordnung und Maskenpflicht in Baden-Württemberg in das Hauptsacheverfahren. Die Klage habe sich überholt, meint die pharmanahe Stuttgarter Anwaltskanzlei Oppenländer, von der sich die Landesregierung vertreten lässt: Eine Wiederholung der Corona-Maßnahmen sei nicht zu erwarten. Dies berichtet der renommierte Medizinjournalist Hans U. P. Tolzin auf "Impfkritik.de".
Weiter berichtet Tolzin: "Die Landesregierung von Baden-Württemberg lässt bei Klagen gegen die
Corona-Maßnahmen von der Stuttgarter Großkanzlei Oppenländer vertreten.
Es würde mich nicht wundern, wenn die Kanzlei Oppenländer für Herrn
Kretschmann auch Landesgesetze und Corona-Verordnungen entwirft.
Oppenländer ist u. a. auf die Interessensvertretung
von Pharmakonzernen spezialisiert. Herr Kretschmann scheint hier keinen
Interessenskonflikt zu sehen. Das könnte entweder auf grenzenlose
Naivität oder Korruption hinweisen. Beides wäre nicht wünschenswert.
Normenkontrollantrag vor dem VGH Mannheim: Die neueste Entwicklung
Die
Kanzlei Oppenländer erwidert auf 15 Seiten am 31. August 2023 auf ein
Schreiben unseres Anwalts vom 21. Juni 2023 bezüglich eines
Normenkontrollverfahrens gegen die Corona-Verordnung von
Baden-Württemberg. Die Stellungnahme enthält den üblichen Unsinn, ohne
auf unsere sachlichen Argumente einzugehen.
Dazu ist jetzt eine
Antwort unseres Anwalts fällig. Dieses Verfahren gehört aufgrund ihrer
hohen grundsätzlichen Bedeutung zu denen, die wir trotz der sehr
angespannten finanziellen Lage des AGBUG-Fonds noch nicht gänzlich
eingestellt haben. Im Hauptsacheverfahren ist das Gericht (eigentlich)
gezwungen, sich mit den Argumenten intensiv auseinanderzusetzen und in
die mündliche Verhandlung zu gehen.
Dies wird voraussichtlich
weitere Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro verursachen. Ich bin
noch unsicher, ob wir dies stemmen können. Falls Sie das Verfahren
finanziell unterstützen möchten, finden Sie die Kontoverbindung unten.
Worum es geht
Im
Mai 2020 klagte eine Verkäuferin aus Baden-Württemberg mit
Unterstützung des AGBUG-Rechtsfonds gegen den Maskenzwang für
Verkaufspersonal. Der VGH wies den Normenkontrollantrag zurück, jedoch
ohne auf die Argumente der Klägerin einzugehen. Auch zwei Anhörungsrügen
wurden abgelehnt.
Inzwischen waren wir auch zweimal vor dem
BVerfG in Karlsruhe. Die erste Verfassungsbeschwerde scheint dauerhaft
unbearbeitet archiviert worden zu sein, die zweite Beschwerde wurde ohne
Begründung nicht zur Entscheidung angenommen.
Aus Kostengründen
verzichten wir Mitte 2021 auf die Fortführung des Eilverfahrens und auf
eine weitere Verfassungsbeschwerde und warten auf das Hauptverfahren.
Am
1. Juni 2023, also nach über drei Jahren, geht der VGH schließlich
endlich ins Hauptsacheverfahren und fragt, ob wir die Anträge aufrecht
erhalten wollen. Dies wird von unserem Anwalt am 21. Juli bestätigt.
Oppenländer
vertritt in seiner Stellungnahme die Ansicht, der Normenkontrollantrag
sei unzulässig, da die Verordnungen nicht mehr in Kraft seien und
keinerlei Wiederholungsgefahr bestehe. Zudem seien Maskenpflichten und
andere Maßnahmen gar keine tiefgreifenden Grundrechtseingriffe."
Quelle: Impfkritik