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Kretschmanns Lieblings-Kanzlei sieht keine Corona-Wiederholungsgefahr

Archivmeldung vom 12.09.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.09.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Maskenpflicht (Symbolbild)
Maskenpflicht (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Nach mehr als drei Jahren geht der Normenkontroll-antrag gegen die Corona-Verordnung und Maskenpflicht in Baden-Württemberg in das Hauptsacheverfahren. Die Klage habe sich überholt, meint die pharmanahe Stuttgarter Anwaltskanzlei Oppenländer, von der sich die Landesregierung vertreten lässt: Eine Wiederholung der Corona-Maßnahmen sei nicht zu erwarten. Dies berichtet der renommierte Medizinjournalist Hans U. P. Tolzin auf "Impfkritik.de".

Weiter berichtet Tolzin: "Die Landesregierung von Baden-Württemberg lässt bei Klagen gegen die Corona-Maßnahmen von der Stuttgarter Großkanzlei Oppenländer vertreten. Es würde mich nicht wundern, wenn die Kanzlei Oppenländer für Herrn Kretschmann auch Landesgesetze und Corona-Verordnungen entwirft. Oppenländer ist u. a. auf die Interessensvertretung von Pharmakonzernen spezialisiert. Herr Kretschmann scheint hier keinen Interessenskonflikt zu sehen. Das könnte entweder auf grenzenlose Naivität oder Korruption hinweisen. Beides wäre nicht wünschenswert.

Normenkontrollantrag vor dem VGH Mannheim: Die neueste Entwicklung

Die Kanzlei Oppenländer erwidert auf 15 Seiten am 31. August 2023 auf ein Schreiben unseres Anwalts vom 21. Juni 2023 bezüglich eines Normenkontrollverfahrens gegen die Corona-Verordnung von Baden-Württemberg. Die Stellungnahme enthält den üblichen Unsinn, ohne auf unsere sachlichen Argumente einzugehen.

Dazu ist jetzt eine Antwort unseres Anwalts fällig. Dieses Verfahren gehört aufgrund ihrer hohen grundsätzlichen Bedeutung zu denen, die wir trotz der sehr angespannten finanziellen Lage des AGBUG-Fonds noch nicht gänzlich eingestellt haben. Im Hauptsacheverfahren ist das Gericht (eigentlich) gezwungen, sich mit den Argumenten intensiv auseinanderzusetzen und in die mündliche Verhandlung zu gehen.

Dies wird voraussichtlich weitere Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro verursachen. Ich bin noch unsicher, ob wir dies stemmen können. Falls Sie das Verfahren finanziell unterstützen möchten, finden Sie die Kontoverbindung unten.

Worum es geht

Im Mai 2020 klagte eine Verkäuferin aus Baden-Württemberg mit Unterstützung des AGBUG-Rechtsfonds gegen den Maskenzwang für Verkaufspersonal. Der VGH wies den Normenkontrollantrag zurück, jedoch ohne auf die Argumente der Klägerin einzugehen. Auch zwei Anhörungsrügen wurden abgelehnt.

Inzwischen waren wir auch zweimal vor dem BVerfG in Karlsruhe. Die erste Verfassungsbeschwerde scheint dauerhaft unbearbeitet archiviert worden zu sein, die zweite Beschwerde wurde ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen.

Aus Kostengründen verzichten wir Mitte 2021 auf die Fortführung des Eilverfahrens und auf eine weitere Verfassungsbeschwerde und warten auf das Hauptverfahren.

Am 1. Juni 2023, also nach über drei Jahren, geht der VGH schließlich endlich ins Hauptsacheverfahren und fragt, ob wir die Anträge aufrecht erhalten wollen. Dies wird von unserem Anwalt am 21. Juli bestätigt.

Oppenländer vertritt in seiner Stellungnahme die Ansicht, der Normenkontrollantrag sei unzulässig, da die Verordnungen nicht mehr in Kraft seien und keinerlei Wiederholungsgefahr bestehe. Zudem seien Maskenpflichten und andere Maßnahmen gar keine tiefgreifenden Grundrechtseingriffe."

Quelle: Impfkritik

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