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Fulda: Was nicht passt, wird - lebensgefährlich - passend gemacht!

Archivmeldung vom 05.08.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.08.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Was nicht passt, wird - lebensgefährlich - passend gemacht! LKW transportiert vier PKW, ohne diese richtig zu sichern.
Was nicht passt, wird - lebensgefährlich - passend gemacht! LKW transportiert vier PKW, ohne diese richtig zu sichern.

Bild: Polizeipräsidium Osthessen

Am Freitagmorgen, 04.08., zog gegen 08.20 Uhr eine Funkstreife der Autobahnpolizei Bad Hersfeld einen polnischen Lastzug mit lebensgefährlich verladenen PKW aus dem Verkehr. Aufgefallen war der Transport, da am Fahrzeugheck des LKW-Anhängers das Heck eines PKW Audi weit herausragte. An der Anschlussstelle Friedewald wurde der Lastzug von der Autobahn gezogen und kontrolliert.

Was sich den erfahrenen Autobahnpolizisten anschließend bot, widersprach jeglichem Verantwortungsbewusstsein. Auf dem Zugfahrzeug waren ein PKW Opels Astra H und ein Audi A 6 Avant geladen. Da die Ladefläche in der Länge nicht passte hatte man den Opel mit der Front bündig an die Ladestirnwand gestellt und das Heck mittels Flaschenzug, welcher an die Dachkonstruktion des LKW "gebunden" war, ca. 1,50 m angehoben.

Somit konnte der Audi unter das Heck des Opels gestellt und das Heckportal des LKW geschlossen werden. Durch die Last des Opels (1.373 kg) war die Dachkonstruktion, sowie die seitliche Stütze an dieser Stelle bereits verbogen. Offensichtlich waren beim Verladen nicht genügend Flaschenzüge vorhanden so dass man auf dem Anhänger die zwei PKW (Audi A 3 / Audi A 6 Avant) hintereinander stellen musste. Dadurch konnte das Heckportal nicht geschlossen werden und die Fuhre wurde entdeckt.

Der Anhänger war übrigens mit den zwei Autos um 840 kg überladen. Da ein solcher Lastzug grundsätzlich zum Transport von Fahrzeugen ungeeignet ist und zum anderen die Art der Verladung erkennen lässt, dass es dem Spediteur nur um Profit geht, wurde gegen ihn ein Verfahren zur Gewinnabschöpfung eröffnet - der Betrag wird sich im mittleren vierstelligen Bereich bewegen.

Quelle: Polizeipräsidium Osthessen

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