Stadt Köln plant Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige
Die Stadt Köln plant ein Verkaufsverbot von Lachgas an Kinder und Jugendliche. Derzeit würden die rechtlichen Voraussetzungen dafür geprüft, bestätigte Behördensprecherin Jutta Doppke-Metz dem "Kölner Stadt-Anzeiger" auf Anfrage. Sollte das Verbot erlassen werden, wären der Verkauf und die Weitergabe des als Party-Droge missbrauchten Distickstoffmonoxids an Minderjährige stadtweit untersagt.
Schon einmal habe die Verwaltung ein solches Verbot voriges Jahr geprüft, es dann aber vorerst nicht weiterverfolgt, berichtet Doppke-Metz. Grund dafür sei gewesen, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ein bundeseinheitliches Verbot auf den Weg bringen und zügig umsetzen wollte. Aber: "Nach Auflösung des Bundestages ist eine zeitnahe bundes- oder landesrechtliche Regelung nicht in Sicht, so dass die Stadt Köln die Prüfung eines örtlichen Abgabeverbots an Minderjährige wieder aufnimmt", sagte die Sprecherin.
In Hamburg und Osnabrück ist es schon seit dem 1. Januar 2025 untersagt, Lachgas an Kinder und Jugendliche weiterzugeben - egal ob entgeltlich oder unentgeltlich. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden. Auch das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales prüft nach Angaben eines Sprechers ein Verkaufsverbot an Minderjährige auf Landesebene. Grundsätzlich dürften aber auch einzelne Kommunen in NRW ein solches erlassen, sofern sie für sich eine "abstrakte Gefahr" erkennen, sagte der Sprecher. Genau diese Gefahr sieht man offenbar in Köln. Verkauf und Konsum von Lachgas als Rauschmittel hätten zugenommen, berichtet Stadtsprecher Robert Baumanns der Zeitung. Neben den gesundheitlichen Gefahren wie Sauerstoffmangel, Nervenschäden oder Abhängigkeit würden auch die Hinterlassenschaften "zu einem größer werdenden Problem für die Sicherheit und Sauberkeit", sagt er. Die Rede ist von leeren Gaskartuschen, die auf die Straße geworfen werden.
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)