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Staatliche Lotterieverwaltung Bayern weist Vorwürfe zurück

Archivmeldung vom 16.06.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Zu den Presseberichten des Wochenendes erklärt die Staatliche Lotterieverwaltung Bayern:

Hintergrund sind langjährige zivilrechtliche Auseinandersetzungen mit einer Annahmestelle in Schwabach. Im jetzt angesprochenen Fall handelt es sich um eine Streitigkeit mit erheblicher finanzieller Bedeutung und Auslandsbezug. Die Lotterieverwaltung wirft dem Prozessgegner (Annahmestellenleiter) vor, vertragswidrig mit gewerblichen Spielevermittlern zusammen zu arbeiten und deshalb über seine Postwettannahmestelle, die er neben einer normalen Lotto-Annahmestelle betreibt, unberechtigt erhöhte Provisionen abzurechnen.

Die Lotterieverwaltung unterstellt, dass die Annahmestelle mit gewerblichen Spielevermittlern zusammenarbeitet. Indiz hierfür ist zum einen ein Schreiben eines Beteiligten an gewerbliche Spielevermittler, in dem dieser mit außergewöhnlich hohen Provisionszahlungen bei der Zusammenarbeit mit dem Prozessgegner wirbt. Zum anderen waren beim Prozessgegner im 4-Wochen-Turnus stetig und sehr auffällig steigende Umsätze festzustellen, was ein eindeutiges Indiz für die Zusammenarbeit mit gewerblichen Spielevermittlern ist. Nachdem mehrere Gerichte festgestellt hatten, dass eine Zusammenarbeit mit gewerblichen Spielevermittlern unzulässig ist, verweigerte der Prozessgegner der Lotterieverwaltung gleichwohl den Zugang zu seinen Geschäftsräumen für Revisionstätigkeiten. Von ihm später vorgelegte Unterlagen waren so anonymisiert, dass gerichtsbelastbare Feststellungen nicht möglich waren.

Vor dem Hintergrund dieser Verschleierungstaktik, dem behaupteten Auslandsbezug und einer im Prozess ungelösten Frage der Beweisführungspflicht hat die Lotterieverwaltung nach Rücksprache mit ihrer Prozessvertreterin im laufenden Rechtsstreit im Juli 2006 die Detektei Condor mit Recherchetätigkeiten beauftragt. Es ging dabei im Einzelnen um die Ermittlung von gerichtsverwertbaren Tatsachen zu folgenden Fragen:

- "In welchem Maße unterhält der Geschäftspartner
Geschäftsbeziehungen zum zweiten Beteiligten?"
- "Gibt es Geschäftsbeziehungen zu sonstigen gewerblichen
Spielevermittlern?"
- "Worum handelt es sich bei der behaupteten Gesellschaft mit Sitz
auf Mallorca?"
- "Gibt es Hinweise (wegen der Höhe der Forderung von Lotto
Bayern) auf die Vermögensverhältnisse des Prozessgegners?"

Die in der jetzigen Berichterstattung angesprochene eidesstattliche Erklärung eines anderen Detektivs, der der Lotterieverwaltung weder bekannt noch von ihr beauftragt war, wurde der Lotterieverwaltung in einem Prozesstermin am Donnerstag, dem 5. Juni 2008, übergeben.

"Sollte der in der eidesstattlichen Erklärung geschilderte Sachverhalt zutreffen, ist das Verhalten der Detektei völlig inakzeptabel. Es ist in keiner Weise vom Auftrag der Lotterieverwaltung gedeckt", sagte Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern. "Die beauftragte Detektei wurde von der Lotterieverwaltung seinerzeit explizit darauf hingewiesen, dass selbstverständlich Recht und Gesetz einzuhalten sind. Sie hat uns mittlerweile versichert, keine rechtswidrigen Aktionen veranlasst zu haben. Die staatliche Lotterieverwaltung hat deshalb zur Aufklärung des Sachverhalts und gegebenenfalls zur Ermöglichung einer Strafverfolgung bereits die Staatsanwaltschaft eingeschaltet", sagte Horak.

In der eidesstattlichen Erklärung ist im Übrigen mit keinem Wort die Rede davon, dass die Staatliche Lotterieverwaltung den Auftrag erteilt habe, Computer auszuspionieren.

Die Beauftragung einer Detektei im Rahmen der Prozessführung ist bei der Lotterieverwaltung ein einmaliger Fall. Es wurden ansonsten lediglich zur Überprüfung der Einhaltung des Jugendschutzes Testkäufe mit Unterstützung einer Detektei bzw. eines darauf spezialisierten Unternehmens durchgeführt.

In der eidesstattlichen Erklärung behauptet der andere Detektiv, er habe Computerattacken auf zwei Geschäftsmänner gestartet, denen die staatliche Lotterieverwaltung unsaubere Geschäfte zu Lasten der Lottogesellschaft nachweisen wolle. Es sei ihm auch gelungen, in den Computer eines der beiden Geschäftsleute einzudringen. Zu der Aktion habe ihn eine Münchner Detektei angestiftet.

Quelle: Staatliche Lotterieverwaltung Bayern

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