41 % der Volljährigen mit Einwanderungsgeschichte wären 2023 bei Bundestagswahlen wahlberechtigt gewesen
Im Jahr 2023 hatten rund 17,1 Millionen Menschen ab 18 Jahren und damit ein Viertel (25 %) der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland eine Einwanderungsgeschichte. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Internationalen Tages der Migrantinnen und Migranten am 18. Dezember 2024 auf Basis des Mikrozensus 2023 mitteilt, wären davon 41 % oder 7,1 Millionen Personen bei einer Bundestagswahl wahlberechtigt gewesen.
Damit machten Wahlberechtigte mit Einwanderungsgeschichte 12 % aller Wahlberechtigten aus, zehn Jahre zuvor im Jahr 2013 hatte der Anteil noch bei 9 % gelegen. Da sich die aktuellsten Ergebnisse auf das Jahr 2023 beziehen, geben die angegebenen Werte mit Blick auf die Bundestagswahl 2025 nur annäherungsweise Auskunft. Eine Person hat nach der hier verwendeten Definition eine Einwanderungsgeschichte, wenn sie selbst oder beide Elternteile seit 1950 auf das heutige Staatsgebiet Deutschlands eingewandert sind.
Voraussetzung für die Wahlberechtigung bei einer Bundestagswahl ist neben der Volljährigkeit die deutsche Staatsbürgerschaft. Gut ein Viertel (27 %) der Wahlberechtigten mit Einwanderungsgeschichte im Jahr 2023 besaß diese seit der Geburt. Gut ein Drittel (37 %) der Wahlberechtigten mit Einwanderungsgeschichte erwarb die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung und ebenfalls gut ein Drittel (35 %) besaß die Staatsangehörigkeit aufgrund ihres Status als (Spät-)Aussiedlerin oder (Spät-)Aussiedler. Weniger als 1 % der Wahlberechtigten mit Einwanderungsgeschichte bekam die deutsche Staatsangehörigkeit mittels Adoption durch mindestens einen deutschen Elternteil.
Eingewanderte Wahlberechtigte im Schnitt seit 32 Jahren in Deutschland
Von den volljährigen Personen, die selbst nach Deutschland eingewandert sind, waren im Jahr 2023 mehr als ein Drittel (36 %) wahlberechtigt. Diese Wahlberechtigten lebten durchschnittlich bereits 32 Jahre in Deutschland. Von den volljährigen Nachkommen zweier eingewanderter Elternteile waren demgegenüber 71 % wahlberechtigt.
Wahlbeteiligung von Personen mit und ohne Einwanderungsgeschichte gleicht sich an
Die Wahlbeteiligung von Personen ohne Einwanderungsgeschichte liegt laut der German Longitudinal Election Study (GLES) des Leibniz-Instituts für Sozialwissenschaften von 2022 allgemein etwas höher als bei Personen mit Einwanderungsgeschichte. Die Werte scheinen sich aber anzunähern: So gaben 88,4 % der Wahlberechtigten mit Einwanderungsgeschichte in einer Nachwahlbefragung zur Bundestagswahl 2021 an, gewählt zu haben. Dieser Wert lag nur noch 6,8 Prozentpunkte unter dem Anteil der Wahlberechtigten ohne Einwanderungsgeschichte, von denen nach eigenen Angaben 95,2 % gewählt hatten. Der Unterschied in der Wahlbeteiligung hat sich damit zwischen den Bundestagswahlen 2009 (16,6 Prozentpunkte) und 2021 mehr als halbiert. Diese und weitere Ergebnisse zum Thema Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte zeigt das kürzlich veröffentlichte Dashboard Integration (www.dashboard-integration.de).
Methodische Hinweise:
Als Wahlberechtigte werden in dieser Pressemitteilung Personen definiert, die im Jahr 2023 die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen und 18 Jahre oder älter waren. Die Daten beziehen sich auf den Jahresdurchschnitt. Mit Blick auf die Zahl wahlberechtigter Personen mit und ohne Einwanderungsgeschichte bei der Bundestagswahl 2025 geben die in der Pressemitteilung angegebenen Werte daher nur annäherungsweise Auskunft.
Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet. Die Hochrechnung basiert auf der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011. Auf Basis des Zensus 2022 hochgerechnete Ergebnisse des Mikrozensus werden voraussichtlich Ende Mai 2025 vorliegen. Die Zahlen beziehen sich auf die Bevölkerung in privaten Hauptwohnsitzhaushalten.
Eine Person hat nach der hier verwendeten Definition eine Einwanderungsgeschichte, wenn entweder sie selbst oder beide Elternteile seit 1950 auf das heutige Staatsgebiet Deutschlands eingewandert sind. Sie werden auch als "Eingewanderte" und ihre (direkten) "Nachkommen" bezeichnet. Eingewanderte sind hierbei Personen, die im Ausland geboren wurden und seit 1950 nach Deutschland eingewandert sind. Mit "Nachkommen" werden hier Personen bezeichnet, die in Deutschland geboren wurden und deren Elternteile beide seit 1950 nach Deutschland eingewandert sind.
Die German Longitudinal Election Study (GLES) des Leibniz-Instituts für Sozialwissenschaften erhebt seit der Bundestagswahl 2013 repräsentative Daten zum Wahlverhalten der wahlberechtigten Bevölkerung in Deutschland. Diese Werte beruhen auf einer Nachwahlbefragung und weichen daher von der tatsächlichen Wahlbeteiligung ab. Aufgrund sozialer Erwünschtheit geben in Befragungen häufig mehr Befragte an, an Wahlen teilgenommen zu haben, als dies den amtlichen Wahlergebnissen zufolge der Fall ist.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)