Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Ersatzfreiheitsstrafen kosten bundesweit rund 200 Millionen Euro - Hauptbetroffene Menschen in Armut

Ersatzfreiheitsstrafen kosten bundesweit rund 200 Millionen Euro - Hauptbetroffene Menschen in Armut

Archivmeldung vom 11.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Benjamin Thorn  / pixelio.de
Bild: Benjamin Thorn / pixelio.de

Die Zahl der durch sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen belegten Haftplätze ist in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren um fast 25 Prozent gestiegen und verursacht pro Jahr Kosten von mehr als 200 Millionen Euro. Das berichtet das ARD-Magazin "Monitor" unter Berufung auf offizielle Statistiken und eine Umfrage unter den Bundesländern. Ersatzfreiheitsstrafen sind Haftstrafen, die Menschen antreten müssen, wenn sie eine verhängte Geldstrafe nicht bezahlen, zum Beispiel ein Ordnungsgeld über 10 Euro wegen Falschparken.

Sie sind in Deutschland umstritten, weil sie überwiegend Nicht- oder Geringverdiener treffen, die ihre Geldstrafe nicht bezahlen können. Bei den Straftaten handelt es häufig um Delikte wie Schwarzfahren, kleinere Diebstähle, Falschparken oder nicht bezahlen des Rundfunkbeitrages (GEZ). Im Bundesdurchschnitt belegen Menschen mit Ersatzfreiheitsstrafe inzwischen rund zehn Prozent der regulären Haftplätze. Allein in Bayern stieg die Zahl um 65 Prozent. Genaue Daten dazu gibt es nicht, da die Zahlen nur an drei Stichtagen im Jahr erhoben werden. Experten kritisieren den Anstieg und die hohen Kosten bei den Ersatzfreiheitsstrafen: "Es ist skandalös, so viel Geld zu verwenden, um Menschen aufgrund von Armut und einem Mangel an sozialen Kompetenzen wegen kleinerer Delikte wegzusperren", so Heinz Cornel, Professor für Jugendrecht, Strafrecht und Kriminologie an der Alice Salomon Hochschule Berlin.

Statt Strafe bräuchten die Betroffenen Hilfsangebote, sagte auch Nicole Bögelein vom Institut für Kriminologie der Universität Köln: "Die Betroffenen haben oft multiple Probleme wie hohe Verschuldung, Suchtbelastung und sehr ungeregelte Lebenssituationen bis hin zur Obdachlosigkeit." Grundsätzlich kann eine Haft abgewendet werden, etwa indem man sich um gemeinnützige Arbeit bemüht. Damit seien solche Personen aber regelmäßig überfordert.

Durch die Haft werde die Situation der Betroffenen häufig sogar noch verschlechtert, zum Beispiel durch soziale Isolierung, den Verlust des Arbeitsplatzes oder der Wohnung. Experten wie Bögelein und Cornel fordern daher, auf Ersatzfreiheisstrafen als Sanktionsinstrument zu verzichten. Die Ursachen des Problems seien vor allem sozialpolitischer Natur. Die Bundesregierung lehnt eine Abschaffung hingegen ab: "Die Ersatzfreiheitsstrafe stellt auch bei Delikten der leichteren und mittleren Intensität ein unerlässliches Mittel zur Durchsetzung der Geldstrafe dar" argumentiert das Justizministerium. Aktuell befasst sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit dem Thema.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte fuss in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige