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Bundesgerichtshof hebt Urteil gegen mutmaßliche Mitglieder der vietnamesischen Schleusermafia auf

Archivmeldung vom 08.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: GesaD  / pixelio.de
Bild: GesaD / pixelio.de

Der Prozess gegen drei mutmaßliche Mitglieder der vietnamesischen Schleuser-Mafia muss neu aufgerollt werden. Der Fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig hob heute die Urteile vom 23. Mai 2019 gegen die Tatverdächtigen auf und verwies den Fall zurück an die Berliner Justiz.

Ein Berliner Jugendrichter hatte die drei Angeklagten wegen versuchter räuberischer Erpressung zu Bewährungsstrafen verurteilt. Das außergewöhnlich milde Urteil hat der Bundesgerichtshof in Leipzig heute auf Antrag der Bundesanwaltschaft verhandelt und kam zu dem Schluss, dass der Tatbeitrag der Angeklagten als Mittäterschaft und nicht nur als Beihilfe zu werten sei. Der Fall muss nun vor einer Strafkammer des Berliner Landgerichts erneut verhandelt werden.

Die Angeklagten hatten im Sommer 2018 einen minderjährigen Vietnamesen über Russland nach Berlin geschleust. Vor dort sollte er weiter nach Großbritannien gebracht werden, um in einer illegalen Cannabis-Plantage zu arbeiten. In Berlin forderten die Schleuser 16 000 Euro von ihrem Landsmann, schlugen und drohten, ihm ein Ohr abzuschneiden, falls er nicht zahle. Kurze Zeit später konnte der junge Vietnamese fliehen und zeigte die Schleuser bei der Polizei an. Der damalige Haupttäter sprang bei der folgenden Razzia in Lichtenberg aus dem Fenster eines Hochhauses in den Tod.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)


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