Verwaltungsgerichtspräsident plädiert für Corona-Enquetekommission
Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Andreas Korbmacher, sieht eine Enquetekommission des Bundestags als geeignetes Instrument an, um die Zeit der Corona-Pandemie aufzuarbeiten. Eine Kommission mit Sachverständigen sei geeigneter als ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss mit "schneidenden Befugnissen", um Lehren aus der Pandemie-Zeit zu ziehen, sagte Korbmacher dem Podcast "Einspruch" der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
Ein Bürgerrat, der sich aus repräsentativ nach dem Zufallsprinzip
ausgewählten Bürgern zusammensetzt, sei zur Aufarbeitung ebenfalls das
falsche Gremium, so Korbmacher. Seiner Ansicht nach sei es abzulehnen,
"dass wir weitere Institutionen einführen, die demokratisch zweifelhaft
legitimiert sind". Das Bundesverwaltungsgericht hatte in den vergangenen
beiden Jahren Regelungen in den Corona-Verordnungen von Bayern und
Sachsen beanstandet.
Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts
nahm außerdem zu der Frage Stellung, ob Zurückweisungen von
Asylbewerbern an deutschen Grenzen zulässig wären. Aufgrund der
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und den im Vergleich zum
Vorjahr zurückgehenden Asylbewerberzahlen sind nach Ansicht von
Korbmacher solche Zurückweisungen "vom Tatsächlichen her" gegenwärtig
schwierig zu begründen. In den EU-Staaten Finnland und Polen gebe es
hingegen eine andere Lage, da die Machthaber von Russland und
Weißrussland an deren Grenzen systematisch Migranten in die EU
einschleusten, so Korbmacher.
Quelle: dts Nachrichtenagentur