Zusätzliches Pflegegeld wird nur zu 40 Prozent bei Kassen abgerufen
Archivmeldung vom 13.09.2016
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Freigeschaltet durch André OttPflegebedürftige und deren Angehörige dürfen von den Pflegekassen zusätzliches Geld für mehr professionelle Hilfe bei der Pflege und für Dienstleistungen wie Einkaufs- oder Putzhilfen beantragen. Doch nur die wenigsten Betroffenen rufen die Mittel ab, wie eine Umfrage der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" bei großen Pflegekassen ergab.
So teilte die Barmer GEK mit, dass im vergangenen Jahr 94.500 Versicherte Geld für sogenannte "zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen" erhalten hätten. Bei knapp 230.000 Barmer-Versicherten in der ambulanten Pflege entspricht das einem Anteil von nur etwa 40 Prozent. Bei der Deutschen BKK ergibt sich dasselbe Bild. Von 36.000 Versicherten, die 2015 Anspruch auf die Leistungen hatten, beantragten nur 43 Prozent (rund 15.000 Fälle) zusätzliche Unterstützung. Einzig bei der AOK Rheinland, einer der größten Kassen Deutschlands, erhielten im vergangenen Jahr 52,4 Prozent der Anspruchsberechtigten entsprechende Leistungen.
Das war aber nur dann der Fall, wenn sie von einem ambulanten Pflegedienst betreut wurden. Bei Pflegebedürftigen ohne professionelle Betreuung, die vielleicht nur von ihren Angehörigen umsorgt werden, lag die Quote mit 17 Prozent erheblich niedriger. Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), verweist auf einzelne Länder und deren schleppende Umsetzung des Gesetzes als Grund für die niedrigen Zahlen.
"Ein Problem war bislang die Umsetzung durch einige Länder", sagte er der Redaktion. Es sei Aufgabe der Länder, ihr geltendes Recht so anzupassen, dass klar werde, welche Dienste berechtigt seien, die Leistungen zu erbringen. "Hier hat NRW geschludert und viel zu lange gebraucht", sagte Laumann. Die Verordnung tritt an Rhein und Ruhr erst 2017 in Kraft.
Auch Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, übt Kritik, sieht aber den Bundesgesundheitsminister in der Pflicht: "Wenn ein großer Teil der Anspruchsberechtigten die gesetzlichen Entlastungsangebote nicht nutzt, muss das ein Alarmsignal für Hermann Gröhe sein." Der "Leistungsdschungel" sei für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen undurchschaubar und die Leistungsangebote müssten endlich barrierefrei werden, sagte Brysch.
Die sogenannten "zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen" sind in Paragraf 45b des elften Buches im Sozialgesetzbuch geregelt. Seit 2015 haben alle Pflegebedürftigen Anspruch auf entweder 104 oder 208 Euro pro Monat - je nach Grad der Beeinträchtigung.
Quelle: Rheinische Post (ots)