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Asyl: Sozialverband VdK für Deutschkurse statt Arbeitspflicht

Archivmeldung vom 01.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Verena Bentele (2022)
Verena Bentele (2022)

Bild: Eigenes Werk /SB

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, hat in der Debatte um eine Arbeitspflicht für Asylbewerber die schnellere Anerkennung von Schul- und Ausbildungsabschlüssen und mehr Deutschkurse für Geflüchtete gefordert. "Wir lehnen den Vorschlag ab, Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten - auch wenn es laut Arbeitsminister nur um Einzelfälle gehen sollte", sagte Bentele der "Rheinischen Post". "Die eigentliche Herausforderung ist, dass wir mehr Arbeitskräfte in sozialversicherungspflichtigen Jobs brauchen", sagte sie.

"Die Anstrengungen sollten mehr auf einen zügigeren Einstieg in den Arbeitsmarkt gerichtet werden." Wichtig sei, dass Berufs- und Ausbildungsabschlüsse schneller und einfacher anerkannt werden. "Dazu muss es bessere Zugänge zu Deutschkursen und zur Berufsausbildung, generell für eine bessere soziale Teilhabe, geben", sagte die VdK-Präsidentin. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) unterstützt eine Pflicht zur gemeinnützigen Arbeit von Asylbewerbern in Einzelfällen. Die Pflicht zu gemeinnütziger Arbeit steht seit 1993 im Asylbewerberleistungsgesetz. Hierbei geht es um Arbeit, die "sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde". Eine Rechtsgrundlage für verpflichtende Tätigkeiten im privaten Sektor gibt es nicht. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2019 kann der Gesetzgeber von Leistungsempfängern verlangen, an der Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit selbst aktiv mitzuwirken. Mitwirkungspflichten, die auf eine staatliche Bevormundung oder Versuche der "Besserung" gerichtet sind, seien allerdings ausgeschlossen, argumentierte das Gericht. Laut Grundgesetz darf in Deutschland niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden. Die einzigen Ausnahmen hiervon sind ein gerichtlich angeordneter Freiheitsentzug und eine allgemeine, für alle gleiche, öffentliche Dienstpflicht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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