Zahl der Verurteilten im Jahr 2013 weiter rückläufig
Archivmeldung vom 14.01.2015
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIm Jahr 2013 wurden in Deutschland rund 755 900 Personen rechtskräftig verurteilt, das waren 2 % weniger als im Jahr 2012 (773 900). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ging die Verurteiltenzahl gegenüber 2007 (897 600), als die Strafverfolgungsstatistik erstmals flächendeckend in Deutschland durchgeführt wurde, um 16 % zurück.
Mit 21 % stellten Straftaten im Straßenverkehr die größte Gruppe an allen Straftaten dar. Im Jahr 2013 wurden 159 700 Personen wegen Straftaten im Straßenverkehr belangt. Das entspricht einem Rückgang um 4 % gegenüber 2012. Wegen Straftaten gegen die Person gab es 119 500 Verurteilungen, wegen Straftaten gegen das Vermögen 349 700 und 127 100 wegen sonstiger Straftaten nach Bundes- und Landesgesetzen.
Die Struktur der verhängten Sanktionen blieb gegenüber den Vorjahren weitgehend unverändert. Die häufigste strafrechtliche Sanktion ist weiterhin die Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht. 2013 wurden 558 300 Verurteilte mit einer Geldstrafe belegt, das waren 74 % aller Verurteilten. Deutsche Gerichte verurteilten rund 129 100 Personen (17 %) zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe. Bei 88 900 Personen wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Damit erhielten knapp sieben von zehn der zu Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilten Personen die Gelegenheit, einen Gefängnisaufenthalt durch eine erfolgreiche Bewährungszeit zu vermeiden. Rund 40 100 Verurteilte bekamen eine Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung. Mit sogenannten Zuchtmitteln und Erziehungsmaßregeln nach Jugendstrafrecht wie beispielsweise Jugendarrest, Arbeitsauflagen oder Weisungen wurden die Straftaten von weiteren 68 600 Personen (9 % aller Verurteilten) sanktioniert.
Insgesamt verurteilten deutsche Gerichte 81 700 Personen nach Jugendstrafrecht (11 %) und 674 200 Personen nach allgemeinem Strafrecht (89 %). Das stärker am Erziehungsgedanken ausgerichtete Jugendstrafrecht kann auch für Heranwachsende angewendet werden, wenn das Gericht eine verzögerte Reife feststellt. 2013 kam es annähernd bei 2 von 3 verurteilten Heranwachsenden (66 %) zur Anwendung.
Die registrierte Kriminalität ist ein vorwiegend männliches Phänomen. 2013 waren 81 % der Verurteilten Männer (609 500). Junge Menschen wurden im Jahr 2013, bezogen auf ihren Anteil in der Bevölkerung, weitaus häufiger verurteilt als Ältere: Jugendliche (14 bis 17 Jahre) knapp eineinhalb mal so oft, Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) knapp dreimal so oft wie Erwachsene ab 21 Jahren. Allerdings waren auch die Verurteiltenzahlen für die Jugendlichen und Heranwachsenden in den letzten Jahren rückläufig. 2013 wurden insgesamt 33 % weniger Jugendliche und Heranwachsende verurteilt als noch 2007. Generell gilt, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung im Alter von Anfang bis Mitte 20 am höchsten ist. Danach geht sie kontinuierlich zurück.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)