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Missbrauchsprozess Priester Ue. - Verteidigung spricht sich für Strafe von höchstens acht Jahren aus

Archivmeldung vom 18.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Kindesmissbrauch in der Kirche hat eine lange Tradition - und nicht nur dort! (Symbolbild)
Kindesmissbrauch in der Kirche hat eine lange Tradition - und nicht nur dort! (Symbolbild)

Bild: qpress.de / Eigenes Werk

Im Strafprozess gegen den katholischen Priester und mutmaßlichen Missbrauchs-Serientäter Hans Ue. hat sich die Verteidigung in ihrem Plädoyer für eine Strafe von höchstens acht Jahren ausgesprochen. Dies sagte Ue.s Verteidiger Rüdiger Deckers dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

Zur Begründung wollte Deckers sich nicht äußern, da sein Plädoyer wie auch das des Staatsanwalts und der Nebenklägerinnen-Vertreterinnen in nicht öffentlicher Sitzung erfolgte. Das Landgericht Köln und die Staatsanwaltschaft gaben ebenfalls keine Auskunft zu den Inhalten der Plädoyers. Das Urteil gegen den 70 Jahre alten Angeklagten, der seit Ende Januar wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft sitzt, soll in der kommenden Woche verkündet werden.

Die Staatsanwaltschaft wirft Ue. sexuellen Missbrauch in 118 Fällen vor, begangen im Zeitraum von 2002 bis 2018 an neun minderjährigen Mädchen. Eine Reihe der Vorwürfe erfüllt den Straftatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs, der mit Freiheitsentzug von zwei bis 15 Jahren bestraft wird. Im Prozessverlauf hatten sich die Tatvorwürfe gegen den Angeklagten massiv ausgeweitet. Zunächst war er wegen etwas mehr als 30 Fällen von Missbrauch angeklagt. Nach den Aussagen weiterer Opferzeuginnen dehnte die Staatsanwaltschaft ihre Anklage aus. Mit Zustimmung des Angeklagten sind die neuen Anklagepunkte nun Teil des Verfahrens vor der zweiten großen Strafkammer des Landgerichts Köln unter Vorsitz von Richter Christoph Kaufmann.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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