NRW-Gefängnisse: Neue Fingerabdruck-Scanner können seit einem Jahr nicht genutzt werden
Archivmeldung vom 28.11.2018
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Freigeschaltet durch André OttWegen fehlender Rechtsgrundlage konnten die neu angeschafften Fingerabdruck-Scanner in den NRW-Justizvollzugsanstalten bislang nicht eingesetzt werden. "Der im Gesetz angelegte und zunächst vorgesehene Weg einer direkten Schnittstelle mit dem Bundeskriminalamt zum Abgleich von Fingerabdruckdaten hat sich im Nachhinein als rechtlich nicht umsetzbar herausgestellt", sagte Marcus Struck, Referatsleiter NRW-Justizvollzugskommunikation, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".
Demnach wurden bereits Ende vergangenen Jahres 71 Fingerabdruckscanner an die Justizvollzugsanstalten ausgeliefert. Anfang kommenden Jahres soll es nun in einer JVA einen Testbetrieb geben, nachdem man gemeinsam mit dem Ministerium des Innern und dem Landeskriminalamt ein neues System für den Austausch von Fingerabdruckdaten zwischen Justizvollzug und Polizei entwickelt habe.
Der frühere Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hatte die Geräte unter anderem mit der Begründung anschaffen lassen, so sicherstellen zu wollen, dass auch die richtigen Gefangenen hinter Gittern säßen. Nach Angaben des Justizministeriums hätte man aber auch mit einem einsatzbereiten Scanner nicht die richtige Identität des in der JVA Kleve unschuldig inhaftierte Syrers Amed A. herausfinden können, der sich bei einem Feuer in seiner Zelle tödliche Verbrennungen zuzog. Der 26-Jährige war mit einem Mann aus dem afrikanischen Mali verwechselt worden. "Die Polizeibehörden haben die in der JVA Kleve einsitzende Person mittels Fingerabdruck eindeutig als Amed A. identifiziert. Jede Wiederholung der Abfrage, auch durch die JVA Kleve, hätte dasselbe Ergebnis erbracht", erklärte Referatsleiter Struck.
Quelle: Rheinische Post (ots)