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ADG, mißbilligt Kuhhandel an deutschen Gerichten

Archivmeldung vom 16.12.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die ADG München fordert dringend ein Ende der derzeit eklatanten Rechtsprechung, die angeklagten Vertretern der deutschen Wirtschaftselite oder aktiven und ehemaligen Mandatsträgern des Bundes und der Länder Zugeständnisse in ungeahntem Ausmaß gewährt.

Es kann und darf einfach nicht mehr sein, dass juristische Winkelzüge die Beugung des gesunden Rechtsverständnisses zur Folge haben.

Die ADG mißbilligt entsprechende Absprachen an deutschen Gerichten. Besonders auffallend sind diese Absprachen, wenn die Angeklagten Personen des öffentlichen Lebens sind, sie die geballte Kraft kampferprobter und prominenter Verteidiger hinter sich wissen oder wenn Geld bei der Dauer und beim Umfang der Streitigkeiten keine Rolle spielt.

Mit fadenscheinigen Argumenten werden die Angeklagten zu Opfern hochstilisiert oder ihre Taten werden bagatellisiert. Affairen wie das Mannesmann-Verfahren sind beispielhaft. Andererseits haben Klagen Erfolg, die dreist und moralisch verwerflich erscheinen. Die Ergebnisse mögen formaljuristisch einwandfrei sein, die Öffentlichkeit fühlt sich jedoch zunehmend brüskiert.

Klagende Normalbürger sehen sich dagegen mehr und mehr längeren Verfahren ausgesetzt, weil die erstinstanzliche Beweiswürdigung oft nicht ausreichend stattfindet und bewußt auf höhergerichtliche Entscheidungen hingewirkt wird. Das kann Jahre dauern. Dazu werden zunehmend Gebühren erhoben, die dem minderbemittelten Kläger bei seinem Vorhaben alleine aus finanzieller Sicht Grenzen setzen. Bei vielen sozialpolitischen Urteilen scheint zudem die klamme Situation des Staates höher bewertet zu werden als das allgemeine Rechtsempfinden nach dem Grundgesetz.

So bekommt nach der Politik langsam auch die Rechtsprechung ein negatives Image, das den Unmut der breiten Bevölkerung widerspiegelt. Sprüche wie "die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen" oder "Recht haben ist nicht recht bekommen" drücken dies unmißverständlich aus.

Vor Gericht muss das gesunde Rechtsverständnis wieder Vorrang vor der übersteigerten Rechtsinterpretation eines Gesetzestextes oder eines Kommentares bekommen und Gleichbehandlung sowie Chancengleichheit müssen wieder hergestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V.

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