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Neue Heizkostenverordnung soll beim Energie sparen helfen

Archivmeldung vom 15.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Günther Richter / pixelio.de
Bild: Günther Richter / pixelio.de

Ein regelmäßiger Blick auf den Heizungsverbrauch schützt vor teuren Überraschungen. Die neue Heizkostenverordnung des Bundes verpflichtet Vermieter seit Anfang des Jahres dazu, monatlich über die Kosten für Heizung und Warmwasser zu informieren. Wie sowohl Mieter als auch Eigenheimbesitzer beim Heizen sparen können, berichtet das Serviceportal "Intelligent heizen".

Auch im neuen Jahr gilt: Heizkosten senken lohnt sich. Die Novelle der Heizkostenverordnung, die bereits am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist, soll Verbrauchern beim Energie sparen helfen: Seit Januar 2022 müssen Gebäudeeigentümer ihren Mietern monatlich Auskunft über deren Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser geben.

Monatliche Information über die Heizkosten bei Fernablese

Oft wird der Energieverbrauch erst mit der jährlichen Heizkostenabrechnung ein Thema. Dann ist es allerdings zu spät zum Sparen und der Ärger groß, wenn Nachzahlungen nötig werden. Die monatliche Mitteilung soll helfen, sich regelmäßig mit den Heizkosten zu beschäftigen und den Verbrauch zu steuern. Das Umweltbundesamt hat für die Gestaltung der monatlichen Heizinformation einen Vorschlag veröffentlicht. Mieter erhalten darin neben den Angaben zum Verbrauch auch eine Einschätzung über die Höhe der Heizkosten sowie Tipps zum Energie sparen. Vermieter können die monatliche Info per Post, Mail, im Web oder in einer App übermitteln.

Die Pflicht für die monatliche Auskunft gilt nur für Wohnungen mit fernablesbaren Zählern. Das heißt, Messdienstleister müssen den Verbrauch ohne Zugang zur Wohnung ablesen können. Geräte, die das noch nicht erlauben, müssen laut der neuen Heizkostenverordnung bis Ende 2026 durch moderne Zähler ersetzt werden. Wohnungen, in denen ein eigenes Heizsystem wie etwa eine Gasetagenheizung installiert ist, sind von den Pflichten ausgenommen.

Tipps zum Heizkosten sparen - für Mieter und Eigenheimbesitzer

Schon kleine Veränderungen beim Heizen machen einen erstaunlichen Unterschied. Allein die Raumtemperatur etwas zu senken, spart rund 6 Prozent Energie je Grad weniger. Im Flur oder dem Schlafzimmer ist das ohne Komforteinbußen möglich. Auskühlen sollten die Räume aber nicht, das Wiederaufheizen verbraucht sehr viel Energie. Wichtig ist auch, die Ventile am Heizkörper nicht auf die höchste Stufe zu stellen. Der Raum wird dadurch nicht schneller warm, dafür aber meist wärmer als nötig. Besonders bequem sind moderne, programmierbare Thermostate: Die gewünschte Temperatur lässt sich damit je Raum individuell und passgenau einstellen. Diese dürfen auch Mieter einbauen, solange sie die ursprünglichen Thermostate aufheben, um die Wohnung beim Auszug wieder im Originalzustand abzugeben.

Besitzer eines Eigenheims haben beim Energie sparen einen noch größeren Spielraum als Mieter. So kann eine Heizungsoptimierung durch den Fachbetrieb die Energiekosten senken. Dazu zählt zum Beispiel der Einbau einer modernen Heizungspumpe in Kombination mit einem hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage. Welche Einsparungen möglich sind, veranschaulicht der "Optimierungsrechner" auf intelligent-heizen.info. Der Staat fördert diese Maßnahmen ebenso wie die Investition in eine neue Heizung, die erneuerbare Energien nutzt. Der Einbau eines modernen Systems ist bei einer mindestens 15 Jahre alten Anlage sinnvoll, um die Heizkosten effektiv und langfristig reduzieren. Das Online-Tool "Intelligent fördern" verhilft zu einem ersten Überblick über eine mögliche staatliche Förderung.

Quelle: VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V. (ots)

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