Baugewerbe begrüßt Schlichterspruch zu Stuttgart21
Archivmeldung vom 01.12.2010
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Freigeschaltet durch Fabian PittichDas deutsche Baugewerbe begrüßt den Schlichterspruch zu Stuttgart21 ausdrücklich. Damit ist hoffentlich auch politisch Klarheit über den Weiterbau des Bahnhofs geschaffen. Aus rechtlicher Sicht hatte diese Klarheit aufgrund des Baurechts ohnehin bestanden. Wir fordern daher, alle Beteiligten auf, den Schlichterspruch zu akzeptieren." So der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Prof. Dr. Karl Robl heute in Berlin.
"Es liegt im Wesen einer Schlichtung, dass alle Beteiligten das Ergebnis akzeptieren und umsetzen. Das muss nun auch für Stuttgart gelten, auch wenn damit höhere Kosten verbunden sind." Erklärte Robl weiter. Damit Stuttgart21 als Investitionsmaßnahme eine breite Wirkung für die Beschäftigung in der Region entfalten kann, sollte die Deutsche Bahn AG bei der Vorbereitung der Ausschreibungen darauf achten, so die Forderung des deutschen Baugewerbes, die Lose mittelstandsgerecht zu gestalten.
Nur so ist gewährleistet, dass sich möglichst viele Bieter um einen Auftrag bewerben. Eine mittelstandsgerechte Vergabe führt regelmäßig zu einem wirtschaftlichen Einkauf und stärkt die regionale Wirtschaft. Eine mittelstandsgerechte Aufteilung der Lose sorgt darüber hinaus für ein breites Angebotsspektrum. Hierdurch wird Einschränkungen des Wettbewerbs wirksam begegnet. Dies kommt der Deutschen Bahn AG direkt zu Gute. "Die Wiederholung eines Desasters, wie vor einigen Jahren bei der Ausschreibung des Flughafens Schönefeld in Berlin, kann heute niemand verantworten." So Robl abschließend.
Quelle: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe