Einschränkungen bei Gemeinnützigkeit
Archivmeldung vom 09.08.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEntwarnung für zigtausende Sportvereine und gemeinnützige Organisationen: Die Bundesregierung will sich nach eigenen Angaben die einschneidenden Empfehlungen von Finanz-Experten zum Abbau von Steuer- und Spenden-Privilegien nicht zu Eigen machen.
"Wir wollen bürgerschaftliches Engagement an keiner Stelle
erschweren", sagte die parlamentarische Staatssekretärin im
Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks (SPD), der Neuen Rhein/
Neuen Ruhr Zeitung (Donnerstagsausgabe) . "Ehrenamtliche Tätigkeiten
mit geringen Aufwandsentschädigungen, etwa in Sportvereinen, bleiben
wie bisher steuerlich begünstigt", so Hendricks weiter, "wir
beabsichtigen überhaupt nicht, daran etwas zu ändern. Das würde zu
Recht einen Aufruhr in der Bevölkerung auslösen."
Auch bei den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege (Diakonie,
Caritas, DRK etc.) werde nicht am Status der Gemeinnützigkeit
"gerüttelt". Dem Argument des wissenschaftlichen Beirats im
Finanzministerium, wonach Steuervergünstigungen für gemeinnützige
Verbände jene privaten Anbieter benachteiligten, die vergleichbare
Leistungen ohne Steuer-Privilegien erbringen, könne man lediglich
"unter rein ökonomischer Betrachtung" etwas abgewinnen. Hendricks:
"Wir sind aber der Auffassung, dass bei uns gewachsene Strukturen
etwa in der Wohlfahrtspflege zu erhalten sind, weil diese
Einrichtungen wichtige Aufgaben erledigen, die andernfalls vom Staat
übernommen werden müssten."
Zu der am Dienstag vorgestellten Empfehlung des Beirats, drastische
Änderungen im Gemeinützigkeits- und Spendenrecht vorzunehmen, sagte
die Staatssekretärin: "Der wissenschaftliche Beirat ist ein
unabhängiges Experten-Gremium. Die dort gemachten Vorschläge gehen
aber weit über das hinaus, was wir uns vornehmen."
Quelle: Pressemitteilung Neue Rhein Zeitung