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Urteil: Mehr Urlaub für junge Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes

Archivmeldung vom 20.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: ROswitha Zeman / pixelio.de
Bild: ROswitha Zeman / pixelio.de

Jüngeren Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes steht mehr Urlaub zu als sie bislang bekommen haben. Wie die über 40-Jährigen haben die jüngeren Beschäftigten auch einen Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt.

Demnach muss die Dauer des Urlaubs um bis zu vier Tage pro Jahr angehoben werden. Bislang hatten die bis zu 30-Jährigen im Öffentlichen Dienst Anspruch auf 26 Urlaubstage. Begründet wurde diese Regelung von der Arbeitgebern stets mit dem "gesteigerten Erholungsbedarf älterer Beschäftigter".

Das BAG urteilte nun: Die Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter "benachteiligt Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unmittelbar und verstößt gegen das Verbot der Benachteiligung wegen des Alters". Die tarifliche Urlaubsstaffelung verfolge "nicht das legitime Ziel, einem gesteigerten Erholungsbedürfnis älterer Menschen Rechnung zu tragen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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