Ernst August Erbprinz von Hannover erwartet zeitnahe Klärung im Streit um Marienburg
Archivmeldung vom 04.03.2019
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Freigeschaltet durch André OttIm monatelangen Rechtsstreit um den Verkauf des Welfenschlosses Marienburg bei Pattensen geht Ernst August Erbprinz von Hannover von einer baldigen Klärung in seinem Sinne aus. Das sagte der Sohn von Ernst August senior in einem Interview mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Ich bin fest überzeugt, dass wir eine Lösung finden, die allen Beteiligten gerecht wird. Dazu stehe ich in konstruktiven Gesprächen", sagte der 35-jährige Erbprinz.
Der im vergangenen November verkündete Verkauf der früheren Sommerresidenz des Königs von Hannover an eine Tochter der landeseigenen Klosterkammer ruht, nachdem der Vater des Erbprinzen bezweifelt hatte, dass dieser das Schloss überhaupt verkaufen darf. "Die Rechtslage ist eindeutig: Ich bin Eigentümer der Marienburg und als solcher uneingeschränkt im Grundbuch eingetragen", sagte Ernst August junior. "Ich bin zuversichtlich, dass die vom Land eingeforderte Rechtsklärung dies zeitnah bestätigen wird", ergänzte er. Der Erbprinz warb erneut für ein Engagement des Landes Niedersachsen in der Marienburg. "Ein dauerhafter Erhalt kann nur gemeinsam mit dem Land gelingen. Daher gibt es keine Alternative zu lösungsorientierten Gesprächen mit der Landesregierung und den übrigen Beteiligten."
Der Sohn warf den Vertretern der Gegenseite Ablenkungsmanöver vor. "Die Anwälte meines Vaters zetteln juristische Scheingefechte an, streuen Spekulationen und verbreiten haltlose Unterstellungen, um eine Lösung für das Schloss zu verhindern", sagte Ernst August. Dabei gehe es seinem Vater bei dem Streit gar nicht um das Schloss. "Ich bedauere den von meinem Vater und seinen Anwälten angezettelten, künstlich inszenierten öffentlichen Streit wirklich sehr. Aber wie gesagt: Das ist ein reines Ablenkungsmanöver. Es geht nicht um die Marienburg. Mein Vater will das Schloss in Wirklichkeit gar nicht zurück", sagte Ernst August junior.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)