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Ex-Verfassungsrichter Papier kritisiert Urteil gegen "Pussy Riot"

Archivmeldung vom 12.10.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.10.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Pussy Riot
Pussy Riot

Foto: User:M5
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat das Moskauer Urteil gegen Mitglieder der Punkband "Pussy Riot" kritisiert. "Die Verurteilung der russischen Musikerinnen zu zwei Jahren Lagerhaft erscheint in jedem Fall unverhältnismäßig", sagte Papier der "Welt".

Zugleich machte der ehemals höchste Richter der Bundesrepublik deutlich, dass vergleichbares Verhalten wohl auch in Deutschland mit einer Haftstrafe geahndet werden könnte. "Es käme eine Störung der Religionsausübung in Betracht. Nach Paragraf 167 des Strafgesetzbuches ist in Fällen einer groben Störung des Gottesdienstes oder des beschimpfenden Unfugs in einem Gotteshaus eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe möglich", sagte er. "Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Frage des Einzelfalls."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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