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Gutachter bezeichnet Beate Z. als voll schuldfähig

Archivmeldung vom 21.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Robe der Richter (ordentliche Gerichtsbarkeit) im Landesdienst
Robe der Richter (ordentliche Gerichtsbarkeit) im Landesdienst

Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der psychiatrische Sachverständige im NSU-Prozess hat die Hauptangeklagte Beate Z. als voll schuldfähig beurteilt. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (F.A.Z./Donnerstagsausgabe).

In dem der F.A.Z. vorliegenden Gutachten kommt der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass es keine Hinweise auf Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit gebe. Eine Persönlichkeitsstörung wollte der Psychiater nicht ausschließen. Seiner Beobachtung zufolge weist die Persönlichkeit Z.s aber keine "so abnormen Züge" auf, dass von einer krankhaften seelischen Störung gesprochen werden könne. Stattdessen vermutet der Sachverständige bei Z. ein antisoziales Verhalten, so die F.A.Z.

Außerdem sieht er bei ihr Anzeichen für eine Neigung zum Verdrängen, zu manipulativem Verhalten und zu egozentrischen Zügen. Eigentlich hätte das Gutachten am Mittwoch im Gerichtssaal verlesen werden sollen. Die Anwälte Z.s stellten jedoch einen Befangenheitsantrag gegen die Richter.

Der Pflichtverteidiger Wolfgang Stahl argumentierte, das Gericht habe einen gegen das Gutachten gerichteten Antrag mit "nicht nur den Anschein der Willkür weckenden Begründungen" abgelehnt. Das Gericht beendete daraufhin die Sitzung, ohne über den Befangenheitsantrag zu entscheiden.

Der Prozess wird am 10. Januar fortgesetzt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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