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Urteil: Dachauer Todesschütze muss lebenslang in Haft

Archivmeldung vom 29.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Im Prozess gegen den Dachauer Todesschützen hat das Landgericht München den 55-Jährigen wegen Mordes und dreifachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Zudem erkannte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld. Eine Entlassung des Verurteilten nach 15 Jahren in Haft ist damit so gut wie ausgeschlossen.

Ein Gutachter hatte den Mann im Zuge des Prozesses für voll schuldfähig erklärt. Der 55-Jährige hatte im Januar einen 31-jährigen Staatsanwalt getötet. Der Transportunternehmer musste sich wegen nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge vor dem Amtsgericht Dachau verantworten. Bei der Urteilsverkündung zog der 55-Jährige eine Pistole und schoss auf den jungen Staatsanwalt, der dabei tödliche Verletzungen erlitt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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