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AOK: Unnötige Panikmache der KBV

Archivmeldung vom 20.12.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.12.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Als Verunsicherungskampagne der Patienten und unnötige Panikmache wertet die AOK Baden-Württemberg die Aussagen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Ankündigung der AOK, dass die Krankenkasse jetzt mit der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG) und MEDI Vertragsverhandlungen aufnehmen wird.

Die KBV habe in einer Presseverlautbarung unrichtigerweise behauptet, dass ein Patient dann "nicht einfach außerhalb der Grenzen des Bundeslandes Baden-Württemberg mit seiner Chipkarte Ärzte aufsuchen könne. Vielmehr müssten Patienten etwa bei einem Arztbesuch in Hamburg in Vorleistung treten, die Behandlung also selber bezahlen und sich die Kosten von der AOK anschließend erstatten lassen." Diese Behauptung der KBV weist die AOK als falsch und völlig haltlos zurück. AOK-Patienten, die künftig an der neuen Hausarztversorgung in Baden-Württemberg teilnehmen, haben aufgrund der geltenden Rechtsbestimmungen weiterhin einen Anspruch auf umfassende medizinische Betreuung in ganz Deutschland. Sie könnten sich außerhalb Baden-Württembergs selbstverständlich mit ihrer bundesweit geltenden Chipkarte behandeln lassen und brauchten keinesfalls finanziell in Vorleistung treten, wie das die KBV behaupte. Die AOK Baden-Württemberg betont in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass sie auch unter den neuen Wettbewerbsbedingungen weiter auf eine gute Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) im Lande setzt. Dass KVen und KBV die neuen Möglichkeiten nutzen wollten, zeige deren Beteiligung an der Ausschreibung der AOK Baden-Württemberg.

Quelle: AOK Baden-Württemberg

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