AOK: Unnötige Panikmache der KBV
Archivmeldung vom 20.12.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAls Verunsicherungskampagne der Patienten und unnötige Panikmache wertet die AOK Baden-Württemberg die Aussagen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur Ankündigung der AOK, dass die Krankenkasse jetzt mit der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG) und MEDI Vertragsverhandlungen aufnehmen wird.
Die KBV habe in einer Presseverlautbarung unrichtigerweise behauptet, dass ein
Patient dann "nicht einfach außerhalb der Grenzen des Bundeslandes
Baden-Württemberg mit seiner Chipkarte Ärzte aufsuchen könne. Vielmehr müssten
Patienten etwa bei einem Arztbesuch in Hamburg in Vorleistung treten, die
Behandlung also selber bezahlen und sich die Kosten von der AOK anschließend
erstatten lassen." Diese Behauptung der KBV weist die AOK als falsch und völlig
haltlos zurück. AOK-Patienten, die künftig an der neuen Hausarztversorgung in
Baden-Württemberg teilnehmen, haben aufgrund der geltenden Rechtsbestimmungen
weiterhin einen Anspruch auf umfassende medizinische Betreuung in ganz
Deutschland. Sie könnten sich außerhalb Baden-Württembergs selbstverständlich
mit ihrer bundesweit geltenden Chipkarte behandeln lassen und brauchten
keinesfalls finanziell in Vorleistung treten, wie das die KBV behaupte. Die AOK
Baden-Württemberg betont in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass sie auch
unter den neuen Wettbewerbsbedingungen weiter auf eine gute Zusammenarbeit mit
der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) im Lande setzt. Dass KVen und KBV die
neuen Möglichkeiten nutzen wollten, zeige deren Beteiligung an der Ausschreibung
der AOK Baden-Württemberg.
Quelle: AOK Baden-Württemberg