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Rücktransport von radioaktiven Abfällen aus Frankreich genehmigt

Archivmeldung vom 06.05.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.05.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat gestern den am 31.01.2006 beantragten Transport von 12 Behältern mit HAW-Glaskokillen von der Cogema in La Hague zum Transportbehälterlager (TBL) Gorleben genehmigt. Die Genehmigung wurde erteilt, nachdem nach intensiver Prüfung die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen nach § 4 Atomgesetz (AtG) festgestellt worden war.

Durch Auflagen in der heute erteilten Transportgenehmigung wird sichergestellt, dass die international festgelegten Grenzwerte für radioaktive Kontaminationen der Oberfläche der Transportbehälter eingehalten werden. Dazu wurden Maßnahmen zur Kon¬taminationsvermeidung, Kontaminationskontrolle, Transport-

Dokumentation und Meldepflichten festgelegt. Auch bei diesem Transport werden - wie bereits bei den früheren HAW-Transporten (Transporte mit hochradioaktiven Abfällen, die bei der Wiederauf¬arbeitung bestrahlter Brennelemente entstehen) der Jahre 2001 bis 2005 - Behälter vom Typ CASTOR HAW 20/28 CG eingesetzt.

Wann von der erteilten Genehmigung, die bis zum 31.03.2007 be¬fristet ist, Gebrauch gemacht wird, liegt bei der Genehmigungsin¬haberin, der Nuclear Cargo + Service GmbH. Der konkrete Trans¬porttermin muss nach Auflagen des BfS mit den In¬nenministerien der vom Transport berührten Länder vor Trans¬portbeginn abgestimmt werden.

Seit dem 30. Juni 2005 dürfen laut Atomgesetz keine Transporte mit abgebrannten Brennelementen aus deutschen Kernkraftwerken mehr in die Wiederaufarbeitungsanlagen (WAA) erfolgen. Die Rücktransporte von HAW-Kokillen aus der WAA in La Hague in das TBL Gorleben werden voraussichtlich bis 2010 abgeschlossen sein.

Quelle: Pressemitteilung Informationsdienst Wissenschaft e.V.

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