Berufskraftfahrer mit Diabetes müssen Fahrtüchtigkeit regelmäßig nachweisen
Archivmeldung vom 02.04.2012
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittWer als Diabetiker einen Lkw-, Bus- oder Taxiführerschein beantragt, muss mit einem ärztlichen Gutachten nachweisen, dass er seinen Stoffwechsel, speziell das Risiko für Unterzuckerungen, gut unter Kontrolle hat, berichtet das Apothekenmagazin "Diabetes Ratgeber".
Besonders strenge Regeln gelten für Diabetiker, die Insulin spritzen. Ihnen wird dieser Führerschein nur in Ausnahmefällen bewilligt, und das Gutachten muss alle zwei Jahre auf eigene Kosten erneuert werden. Bei einem selbst verschuldeten Unfall stellt für Zuckerkranke die Berufung auf eine plötzliche Unterzuckerung keine Entlastung dar.
Quelle: Wort und Bild - diabetes-ratgeber.net (ots)