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Das Menschenrecht auf Arbeit

Archivmeldung vom 18.03.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Die Verwirklichung von Menschenrechten ist den meisten Menschen wichtig. Wie weit die Menschenrechte reichen, wissen aber die wenigsten.

Das berichtet das Entdecker- und Reportagemagazin NATIONAL GEOGRAPHIC DEUTSCHLAND in seiner April-Ausgabe (EVT 18.3.2005). Die Vereinten Nationen beschlossen 1948 einen Katalog mit etwa 100 bürgerlichen, wirtschaftlichen und sozialen Rechten, die allen Menschen zustehen. Eine Befragung der Universitäten Marburg und Leipzig in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte zeigt jetzt, dass von diesen Rechten nur ein Bruchteil bekannt ist.

Wirtschaftliche Menschenrechte wie das "Recht auf Arbeit" oder das "Recht auf bezahlten Urlaub" haben zwar die gleiche Bedeutung wie das "Recht auf freie Meinungsäußerung oder der "Schutz vor Folter". Sie werden aber häufig verletzt, weil sie als Menschenrechte gar nicht bekannt sind.

Außerdem sind sie vor Gericht nicht einklagbar. Die Wissenschaftler fordern nun eine verstärkte Aufklärung über die Menschenrechte, vor allem an Schulen und im öffentlichen Bereich.

Quelle: Pressemitteilung von NATIONAL GEOGRAPHIC DEUTSCHLAND

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