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Immer mehr Klebe-Aktivisten verklagen Berliner Polizei wegen Körperverletzung

Archivmeldung vom 19.07.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.07.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Tatblatt einer Strafanzeige in der Endsachbearbeitung der Polizei, noch ohne KAN-Nr. und Aktendeckel (Symbolbild)
Tatblatt einer Strafanzeige in der Endsachbearbeitung der Polizei, noch ohne KAN-Nr. und Aktendeckel (Symbolbild)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Einem Bericht der "Berliner Zeitung" zufolge nehmen Anzeigen gegen Polizeibeamte wegen gefährlicher Körperverletzung zu. Hintergrund sind Klimaaktivisten, die sich auf dem Asphalt festkleben und zum Teil nur mit Hammer und Meißel wieder entfernt werden können. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Wie die Berliner Zeitung berichtet, "betonieren" sich Klimaaktivisten in Berlin neuerdings sogar mit einem Klebe-Sand-Gemisch auf die Straßen. Die Polizei müsse deswegen mit Hammer und Meißel anrücken, um die Straßen wieder zu räumen. Doch dies sei rechtswidrig, finden die Aktivisten.

Wie die Zeitung weiter berichtet, fänden nicht nur Twitter-Nutzer das Verhalten der Aktivisten "dämlich".

Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) schlage Alarm, da sich Anzeigen gegen Polizeibeamte wegen gefährlicher Körperverletzung häuften. In einer Pressemitteilung heißt es, dass nun die "Behördenleitung in der Pflicht zu handeln" sei.

Die Berliner Zeitung zitiert den Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Berlin, Bodo Pfalzgraf, mit den Worten:

"Beim Herausmeißeln können schnell Verletzungen passieren."

Im Anschluss zeigten die Aktivisten die Einsatzkräfte wegen gefährlicher Körperverletzung an. Pfalzgraf weiter:

"Dieses Risiko darf keiner Kollegin und keinem Kollegen übergeholfen werden."

Die Behördenleitung müsse jetzt reagieren und "eine generelle Handlungsanweisung" erlassen. Weiter heißt es:

"Befreiungsaktionen müssen durch Fachfirmen für Straßenbau durchgeführt werden, dann stehen auch die Kosten gleich fest. Die Kosten sind, wie beispielsweise beim Abschleppen von falschparkenden Kfz direkt vom Verursacher zu tragen."

Die Rechtsgrundlage für ein solches Vorgehen sei in § 15 ASOG Berlin bereits geregelt."

Quelle: RT DE

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