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Schweiz: Warnungen vor Radarfallen ab 2013 verboten

Archivmeldung vom 31.12.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.12.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Warnungen vor Radarfallen auf Schweizer Straßen sind ab dem 1. Januar 2013 verboten. Betroffen von dem Verbot sind sowohl Warnungen im Radio und Internet als auch jene, die den Fahrer über einen kostenpflichtigen SMS-Dienst erreichen, wie eidgenössische Medien berichten.

Autofahrer, die in ihrem Fahrzeug ein Gerät benutzen, das vor Blitzern warnt, riskieren zudem ein Bußgeld und müssen damit rechnen, dass das Gerät von den Ordnungshütern einbehalten wird. Allerdings sei es weiterhin erlaubt, andere Autofahrer persönlich vor Radarfallen zu warnen oder einem Bekannten eine SMS zu schicken, um ihn vor einem Blitzer zu warnen, schreibt der Touring-Club Schweiz in seiner Zeitschrift "Touring".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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