Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Die gesetzliche Unfallversicherung schützt auch beim Ferienjob

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt auch beim Ferienjob

Archivmeldung vom 29.05.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.05.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Endlich Ferien! Keine Schule, keine Uni! Faulenzen, ausschlafen, verreisen! Für viele Schüler und Studierende bedeuten aber gerade die Ferien auch Arbeit. Sie nutzen die freie Zeit, um Geld zu verdienen und erste Erfahrungen im Berufsleben zu sammeln. Aber was ist, wenn beim Ferienjob ein Unfall passiert?

Die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung weisen zum Ferienbeginn darauf hin: Schüler und Studierende sind - wie alle Arbeitnehmer - während eines Ferienjobs oder Praktikums bei Unfällen gesetzlich versichert.

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ist für die Versicherten beitragsfrei. Die Kosten trägt allein der Arbeitgeber. Dessen Unfallversicherungsträger ist auch für die Ferienjobber oder Praktikanten zuständig. Die Personalabteilung kann darüber Auskunft geben, welcher Unfallversicherungsträger das im Einzelnen ist.

Der Versicherungsschutz ist unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses oder der Höhe des Entgelts. Unbezahlte Praktika sind genauso versichert wie Mini- oder Midi-Jobs. Dabei beginnt der Versicherungsschutz am ersten Arbeitstag und bezieht sich auch auf den Weg zur Arbeitsstelle und zurück nach Hause.

Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung Heilbehandlung, Rehabilitation und Lohnersatzleitungen. Beim Arztbesuch muss dann keine Krankenversicherungskarte vorgelegt werden und die Praxisgebühr von zehn Euro entfällt. Bei dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit zahlen die Unfallversicherungsträger eine Rente, bei Pflegebedürftigkeit gewähren sie auch Pflegeleistungen.

Nicht versichert über die deutsche gesetzliche Unfallversicherung ist, wer einen Ferienjob oder ein Praktikum im Ausland annimmt. Das gilt in der Regel auch dann, wenn es sich bei dem Arbeitgeber um ein deutsches Unternehmen handelt. Betroffene sollten sich deshalb schon vor der Abreise über die Absicherung gegen Arbeitsunfälle im Gastland informieren.

Übrigens: Schüler und Studierende sind auch in der Schule oder Universität und auf dem Weg dorthin bei Unfällen gesetzlich versichert. Dort sind sie über die Schüler-Unfallversicherung abgesichert, die im Zuständigkeitsbereich der regional organisierten Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände liegt.

Zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz beim Ferienjob oder Praktikum haben die Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung aktuell Info-Faltblätter für Schüler und Studierende (Download unter www.unfallkassen.de, Link: Publikationen, Regelwerk, GUV-SI 8076) und für Arbeitgeber (Download unter www.hvbg.de, Webcode 1950643) herausgegeben.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband der Unfallkassen

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte multan in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige