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12,4 % mehr Gewerbeaufgaben größerer Betriebe im 1. Halbjahr 2023

Archivmeldung vom 11.08.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.08.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Im 1. Halbjahr 2023 wurden in Deutschland rund 62 700 Betriebe gegründet, deren Rechtsform und Beschäftigtenzahl auf eine größere wirtschaftliche Bedeutung schließen lassen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Auswertung der Gewerbemeldungen mitteilt, waren das 0,1 % weniger neu gegründete größere Betriebe als im 1. Halbjahr 2022. Gleichzeitig gaben rund 50 600 Betriebe mit größerer wirtschaftlicher Bedeutung ihr Gewerbe vollständig auf. Das waren 12,4 % mehr als im 1. Halbjahr 2022.

Neugründungen insgesamt steigen deutlich um 10,2 %

Die Neugründung von Gewerben stieg im 1. Halbjahr 2023 mit rund 317 600 um 10,2 % im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreshalbjahr. Die Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen nahm im 1. Halbjahr 2023 um 8,9 % gegenüber dem 1. Halbjahr 2022 auf rund 381 200 zu. Zu den Gewerbeanmeldungen zählen neben Neugründungen von Gewerbebetrieben auch Betriebsübernahmen (zum Beispiel Kauf oder Gesellschaftereintritt), Umwandlungen (zum Beispiel Verschmelzung oder Ausgliederung) und Zuzüge aus anderen Meldebezirken.

Gewerbeaufgaben insgesamt stark gestiegen: +14,0 %

Die Gesamtzahl der vollständigen Gewerbeaufgaben war im 1. Halbjahr 2023 mit rund 246 500 um 14,0 % höher als im entsprechenden Vorjahreshalbjahr. Die Zahl der Gewerbeabmeldungen bei den Gewerbeämtern lag im 1. Halbjahr 2023 mit rund 306 600 um 11,5 % über dem Vorjahresniveau. Bei dieser Gesamtzahl handelt es sich nicht nur um Gewerbeaufgaben, sondern auch um Betriebsübergaben (zum Beispiel Verkauf oder Gesellschafteraustritt), Umwandlungen oder Fortzüge in andere Meldebezirke.

Methodische Hinweise:

Von einer größeren wirtschaftlichen Bedeutung wird ausgegangen, wenn ein Betrieb durch eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (Personengesellschaft) gegründet beziehungsweise aufgegeben wird. Auch von natürlichen Personen gegründete beziehungsweise aufgegebene Betriebe können hierunter fallen, sofern die Person im Handelsregister eingetragen ist, Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer beschäftigt oder bei der Gründung eine Handwerkskarte besitzt.

Aufgrund technischer Probleme, die teilweise zu einer Fehlkennzeichnung von Nebenerwerbsbetrieben als Kleinunternehmen geführt haben, kommt es zu einer deutlichen Erhöhung der Fallzahlen der Kleinunternehmen bei gleichzeitig geringeren Fallzahlen der Nebenerwerbsbetriebe. Daher ist ein Vergleich der Ergebnisse für diese Bereiche mit denen des 1. Halbjahrs 2022 nur eingeschränkt aussagekräftig.

Ein Kleinunternehmen ist definiert als Unternehmen, dessen Hauptniederlassung durch eine Nicht-Kauffrau oder einen Nicht-Kaufmann gegründet beziehungsweise aufgegeben wird und das nicht im Handelsregister eingetragen ist. Das Unternehmen beschäftigt zudem keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und besitzt bei der Gründung keine Handwerkskarte.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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