Bundesgerichtshof: Kassenärzte nicht wegen Korruption strafbar
Archivmeldung vom 22.06.2012
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.06.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Manuel SchmidtKassenärzte machen sich nicht der Korruption strafbar, wenn sie für die Verordnung von Medikamenten Geschenke von Pharma-Unternehmen erhalten. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Freitag bekanntgegeben. In der Urteilsbegründung sagte das Gericht, dass ein niedergelassener Arzt weder als "Amtsträger" noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen handele.
Weiter hieß es, dass nicht das Gericht, sondern der Gesetzgeber dafür da sei, Regelungen gegen korruptes Verhalten zu schaffen. Der Bundesgerichtshof entschied zudem, dass Mitarbeiter von Pharma-Unternehmen ebenfalls nicht bestechlich handeln, wenn sie Ärzten Vorteile gewähren. Das Urteil war seit Monaten erwartet worden und sorgte bei den Medizinern für Erleichterung.
SPD sieht nun den Gesetzgeber gefragt
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Ärztekorruption sieht die SPD nun den Gesetzgeber gefragt. "Der Ball liegt jetzt klar in unserem Feld", sagte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Karl Lauterbach, dem Berliner "Tagesspiegel" (Samstagsausgabe). Zuvor hatte der BGH entschieden, dass sich Kassenärzte nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen, wenn sie für die Verordnung von Arzneimitteln Geschenke von Pharma-Unternehmen entgegennehmen. Nach Ansicht der Richter handle es sich zwar um "korruptes Verhalten", was allerdings nach geltendem Recht nicht strafbar sei. Ein niedergelassener Arzt handele weder als "Amtsträger" noch als Beauftragter der gesetzlichen Krankenkassen, begründeten die Richter ihr Urteil. Weiter hieß es, dass nicht das Gericht, sondern der Gesetzgeber dafür da sei, Regelungen gegen korruptes Verhalten zu schaffen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur