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25-Jähriger im Fall Wunsiedel wegen Vergewaltigung angeklagt

Archivmeldung vom 05.09.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.09.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Im Fall des Todes einer Zehnjährigen in einer Jugendeinrichtung im oberfränkischen Wunsiedel ist ein 25-Jähriger wegen Vergewaltigung angeklagt worden. Am Tod des Mädchens soll er jedoch nicht beteiligt gewesen sein, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.

Stattdessen soll ein elfjähriger Junge, der noch nicht strafmündig ist, sie ohne Beteiligung des 25-Jährigen getötet haben. Die Anklage gegen den Mann wurde am 25. August wegen Vergewaltigung und zusätzlich wegen Einbruchsdiebstählen sowie Brandstiftung erhoben. Der aus dem Raum Wunsiedel stammende deutsche Staatsangehörige steht demnach im Verdacht, seit Jahresbeginn 2022 fünf Einbrüche in Baucontainer begangen zu haben. 

Hierbei soll er Baumaschinen im Wert von rund 16.000 Euro gestohlen und über das Internet veräußert haben. Einen der Container soll er zur Spurenbeseitigung in Brand gesetzt haben. Insgesamt soll ein Sachschaden von gut 50.000 Euro entstanden sein. Für einen weiteren Diebstahl soll der Angeschuldigte in der Nacht des 4. April 2023 über ein offenstehendes Badezimmerfenster in das Kinder- und Jugendheim gelangt sein, wo er auf den elfjährigen Jungen und später auf das dort wohnende Mädchen getroffen sein soll. An der Zehnjährigen soll der 25-Jährige dann "sexuelle Handlungen mit seinen Händen" ausgeübt haben, so die Ermittler. Anschließend soll er die Einrichtung wieder verlassen haben.

Eine Beteiligung an der Tötung des zehnjährigen Mädchens sei dem Angeschuldigten nicht nachzuweisen, so die Behörden weiter. Vielmehr hätten die Ermittlungen den Verdacht erhärtet, dass der elfjährige Junge das Mädchen - nachdem der Angeschuldigte die Einrichtung verlassen hatte - tötete, als es zwischen diesen beiden zu einer Streitigkeit kam. Aufgrund der Strafunmündigkeit des Jungen kann gegen ihn kein Strafverfahren wegen der Tat durchgeführt werden. Der Elfjährige wurde durch die zuständigen Behörden in "gesicherte Obhut" genommen. Der 25-jährige Angeklagte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft; er hat im Rahmen des Ermittlungsverfahrens die ihm zur Last gelegten Taten zu einem großen Teil gestanden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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