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Stern.de: Maria Bögerl starb laut Gutachten wahrscheinlich am Tag der Entführung

Archivmeldung vom 12.05.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.05.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die am 12. Mai 2010 im schwäbischen Heidenheim entführte Maria Bögerl, die erst drei Wochen später in einem Waldstück aufgefunden wurde, ist höchstwahrscheinlich noch am Tag ihrer Entführung ermordet worden. Das berichtet stern.de unter Verweis auf ein Gutachten des Rechtsmediziners, der die Leiche von Maria Bögerl untersucht hat.

Nach einer Analyse des Mageninhalts sei der Rechtsmediziner zu dem Schluss gekommen, dass Maria Bögerl etwa drei bis sieben Stunden vor ihrem Tod eine Kiwi zu sich genommen hatte. Dies, so führt der Gutachter laut stern.de in der Expertise aus,  spreche dafür, dass die Ehefrau des Heidenheimer Kreissparkassenchefs in den Mittags- oder Nachmittagsstunden des Entführungstages ermordet worden sei. Die Polizei hatte bisher stets erklärt, der Todeszeitpunkt sei nicht näher eingrenzbar. Ein Sprecher der Sonderkommission wollte sich auf Nachfrage von stern.de zur Frage des Todeszeitpunkts nicht äußern.

Unterdessen äußerte sich die baden-württembergische Landesregierung erstmals zur Frage von Ermittlungspannen in diesem Fall. "Wir haben volles Vertrauen in unsere unabhängige Justiz", erklärte das Innenministerium auf Anfrage von stern.de. "Sie wird eventuelle Fehler feststellen und auch, wer möglicherweise dafür Verantwortung übernehmen muss."

Am Entführungstag, der sich jetzt zum zweiten Mal jährt, war die Lösegeldübergabe gescheitert. Sie hatte sich unter anderem deswegen verzögert, weil die Landeszentralbank in Ulm von der Polizei nicht informiert worden war. Maria Bögerls Mann hatte die geforderten 300.000 Euro daher erst um 15.30 Uhr ablegen können, anderthalb Stunden nach Verstreichen der vom Entführer gesetzten Frist.

Quelle: Gruner+Jahr, stern.de (ots)

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