Flugsicherung meldet stark zunehmende Behinderung durch Drohnen
Archivmeldung vom 08.09.2017
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Freigeschaltet durch André OttDie Deutsche Flugsicherung (DFS) sieht dringenden Handlungsbedarf für eine schärfere Regulierung der Drohnenflüge in Deutschland. Bis Ende August seien bereits 60 Behinderungen von Piloten gemeldet worden, sagte DFS-Chef Klaus-Dieter Scheurle der "Welt".
Dies entspricht einer Verdoppelung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Im Jahr 2015 waren es im ganzen Jahr nur 14 Meldungen. "Wir haben hier ein radikal zunehmendes Problem", sagte der DFS-Chef. Weil Drohnen für das Flugsicherungssystem der DFS nicht sichtbar sind, werden sie für den Flugverkehr zunehmend zur Gefahr. Für die Radarerfassung sind sie zu klein, zudem bestehen sie zu einem großen Teil nur aus Kunststoff.
Zwar gibt es Regeln, wo und unter welchen Bedingungen Drohnen fliegen dürfen. Doch diese werden immer wieder verletzt. "Wir müssen Drohnen für die Flugsicherung sichtbar machen", sagte Scheurle. Dazu gibt es bereits Vorbereitungen. So testet die DFS zusammen mit der Deutschen Telekom die Möglichkeit, Drohnen über das Mobilfunknetz zu orten. Dazu müssten die Drohnen aber einen verpflichtend einen LTE-Mobilfunksender bekommen. In einer ersten Zwischenbilanz zeigen sich beide Unternehmen zufrieden mit den Ergebnissen.
"Erste Funktionen des Systems sind in wenigen Monaten technologisch einsatzreif", sagte DFS-Chef Scheurle. Ob die Drohnenhersteller freiwillig mitziehen, ist jedoch zweifelhaft. Der weltweit größte Drohnenhersteller DJI spricht sich gegen eine Ausstattung aller Drohnen mit einer Mobilfunkverbindung aus. "Dies würde zu hohe Kosten verursachen und wäre nicht angemessen vor dem Hintergrund der tatsächlichen Risiken durch kleinere Drohnen für den privaten oder kommerziellen Gebrauch", heißt es in einer Stellungnahme, aus der die "Welt" zitiert.
"Außerdem wäre das kontinuierliche Tracking ein Eingriff in die Privatsphäre von Drohnenpiloten." Eine neue Drohnenverordnung verpflichtet Piloten ab Oktober lediglich, ihren Namen und ihre Anschrift auf einer Plakette an ihren Drohnen anzubringen, dam! it bei e inem Unfall die Drohne dem Besitzer zuzuordnen ist. Eine Registrierung ist nicht vorgesehen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur