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Polizeigewerkschaft warnt vor Folgen von Häftlings-Freilassung

Archivmeldung vom 12.05.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.05.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / PIXELIO
Bild: Thorben Wengert / PIXELIO

Die nach einem Urteil des Europäischen Menschenrechts-Gerichtshofs erwartete Haftentlassung von bis zu 70 Gewalttätern, gegen die eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet worden war, kann "dramatische" Folgen für die Sicherheit haben. Davor hat der Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, im Gespräch mit den Zeitungen der WAZ-Mediengruppe (Donnerstagausgaben) gewarnt.

"Das Urteil bedeutet, dass eine Reihe von Verbrechern freikommt, die schwerste Straftaten begangen haben, sich vielleicht sogar an Kindern vergangen oder Frauen vergewaltigt haben und für die es keine positive Prognose gibt. Wenn jetzt nach der Polizei gerufen wird, damit diese die Überwachung dieser Leute übernehmen soll, kann ich nur sagen: Diese Verantwortung können wir nicht übernehmen. Das ist nicht möglich".

Freiberg sagte, er rechne mit solchen Forderungen. "Ich kann auch die Empörung der Menschen sehr gut verstehen". Allenfalls im Einzelfall sei eine zeitlich begrenzte Überwachung machbar, wie sie beispielsweise in einem Fall in Aachen angewendet wurde. "Aber das geht nicht bei einer so hohen Zahl von Tätern". Dem Plan des NRW-Justizministeriums, die Freigelassenen mit elektronischen Fußfesseln auszustatten, steht Freiberg skeptisch gegenüber. "Mit Fußfesseln kann ich nicht verhindern, dass sich ehemalige Kinderschänder wieder Kindern nähern. Das schützt uns nicht vor den Gefahren, die von diesen Leuten ausgehen". 

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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