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Deutscher Anwaltverein befürchtet Belastung des Justizsystems

Archivmeldung vom 29.09.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.09.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: pixnio.com by Bicanski / WB / Eigenes Werk
Bild: pixnio.com by Bicanski / WB / Eigenes Werk

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fürchtet angesichts der Pläne des Justizministeriums, künftig digitale Strafanträge zu ermöglichen, eine enorme Belastung des Justizsystems. "Die Polizei oder zu einem späteren Zeitpunkt die Staatsanwaltschaft werden viel mehr Fälle prüfen müssen, wenn das Gesetz so kommen sollte", sagte Gül Pinar, Mitglied des Ausschusses Strafrecht des DAV, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Es sei schon jetzt so, dass jeder Strafantrag viel Arbeit für alle Beteiligten nach sich ziehe. Pinar befürchtet: "Das geplante Gesetz würde das Justizsystem an den Rand des Kollaps führen." Bei Strafanträgen per Mail statt Online-Formular bliebe zumindest gewahrt, dass der Antragsteller den Sachverhalt schriftlich schildern müsse. Grundsätzlich seien digitale Strafanträge aber nicht das Mittel der Wahl: "Nimmt die Polizei persönlich einen Strafantrag entgegen, kann sie auch notieren, ob der Betroffene zum Beispiel verletzt ist. Online würden solche relevanten Informationen möglicherweise untergehen", erklärte Pinar. 

Das Bundesjustizministerium plant derzeit Strafverfahren für Bürger zu erleichtern, indem künftig Anträge und Erklärungen der Beteiligten elektronisch übermittelt werden können, statt wie bisher ausschließlich persönlich im Original oder mit der Post. Das ergibt sich aus einem Gesetzentwurf, über den die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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