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Bundesarbeitsgericht: Konfessionslosigkeit kein Ablehnungsgrund

Archivmeldung vom 25.10.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.10.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: GesaD  / pixelio.de
Bild: GesaD / pixelio.de

Die Diakonie muss einer konfessionslosen Stellenbewerberin, die abgelehnt worden war, eine Entschädigung zahlen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die Sozialpädagogin hatte sich beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung in Berlin um eine Referentenstelle beworben, die einen Bericht zur Umsetzung der Antirassismus-Konvention durch Deutschland erarbeiten sollte, und war abgelehnt worden - wohl weil sie nicht in der Kirche ist.

Dies sei eine ungerechtfertigte Benachteiligung, so das Gericht in der am Donnerstag bekannt gewordenen Entscheidung. Dem Urteil des Erfurter Bundesarbeitsgerichts könnte grundsätzliche Bedeutung zukommen. Erst im vergangenen April hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass kirchliche Arbeitgeber nicht pauschal und unbegründet eine kirchliche Zugehörigkeit verlangen dürfen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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