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Flutkatastrophe im Ahrtal: Justiz in Rheinland-Pfalz unterstützt Opfer mit fast einer dreiviertel Million Euro SWR-Recherche

Archivmeldung vom 03.06.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Kleingeld (Symbolbild): Stiftung mit fast keinem Kapital kann auch fast nichts unterstützen...
Kleingeld (Symbolbild): Stiftung mit fast keinem Kapital kann auch fast nichts unterstützen...

Bild: Jörg Brinckheger / pixelio.de

Auch die Justiz in Rheinland-Pfalz hat Betroffene der Flutkatastrophe finanziell unterstützt. SWR-Recherchen haben ergeben: Rund 725.000 Euro an Geldbußen und Geldauflagen, wurden im vergangenen Jahr auf Fluthilfekonten weitergeleitet. Es geht vor allem um Geldauflagen der Staatsanwaltschaften, die Beschuldigte in bestimmten Fällen zahlen müssen, wenn ein Verfahren eingestellt wird. Dieses Geld geht normalerweise an die Staatskasse oder an gemeinnützige Einrichtungen.

Empfehlung an die Staatsanwaltschaften

Wie der Generalstaatsanwalt in Koblenz, Jürgen Brauer, dem SWR sagte, habe er nach der Flutkatastrophe im Juli vergangenen Jahres den Staatsanwaltschaften in seinem Zuständigkeitsbereich im Norden von Rheinland-Pfalz empfohlen, Geldauflagen statt der Staatskasse, dem Fluthilfe-Spendenkonto des Landes zuzuweisen. Dabei kam nach SWR-Recherchen im Jahr 2021 eine Summe von rund 580.000 Euro zustande. Der Generalstaatsanwalt in Zweibrücken, Martin Graßhoff, teilte dem SWR mit, er habe den Staatsanwaltschaften im Süden des Landes ebenfalls schriftlich empfohlen, Geldauflagen dem Hochwasser-Spendenkonto des Landes zuzuweisen. Dabei kamen nach Mitteilung von Graßhoff rund 45.000 Euro zusammen. Die beiden Generalstaatsanwälte sagen, ihre Anregung habe sich auf das Jahr 2021 bezogen. Für dieses Jahr gebe es keine Empfehlung.

Auch von Gerichten kam Geld für Flutopfer

Für die Gerichte in Rheinland-Pfalz gab es 2021 keine vergleichbare Empfehlung, dass Geldbußen den Opfern der Flutkatastrophe zugutekommen sollen. Das haben die Präsidenten der Oberlandesgerichte Koblenz und Zweibrücken dem SWR mitgeteilt. Sie begründen das mit der richterlichen Unabhängigkeit. Das bedeutet: Richter:innen entscheiden unabhängig, an wen eine Geldbuße gezahlt werden muss. Ein Empfehlungsschreiben zur Verwendung der Geldbußen könne als Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit gedeutet werden. Und dieser Eindruck solle vermieden werden, heißt es von den beiden OLG-Präsidenten.

Ungeachtet dessen haben auch einzelne Gerichte der Hochwasser-Hilfe Geldbußen zukommen lassen. Nach SWR-Recherchen haben die Gerichte in Rheinland-Pfalz dem Hochwasser-Spendenkonto des Landes im vergangenen Jahr rund 32.000 Euro zugewiesen.

Darüber hinaus wurden von Gerichten rund 69.000 Euro anderen Spendenkonten für Hochwasseropfer zugewiesen - beispielsweise Spendenkonten von Kreisverwaltungen.

Quelle: SWR - Südwestrundfunk (ots)

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