Bamf änderte Rechtsbehelfsbelehrung schon vor Urteil
Archivmeldung vom 27.04.2017
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtSchon vor der juristischen Niederlage des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im Streit um die bisherige Rechtsbehelfsbelehrung in Asylverfahren hat das Bundesamt reagiert. Man habe die alte Fassung aussortiert, teilte die Behörde der "Heilbronner Stimme" (Freitagausgabe) mit. Seit dem 13. April "verwendet das Bundesamt geänderte Rechtsbehelfsbelehrungen", sagte eine Sprecherin. Der strittige Hinweis auf die Abfassung einer Klage in deutscher Sprache "wurde gestrichen".
Damit hat das Bundesamt sogar einige Tage vor dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim in dem Streitfall reagiert. Die Folgen für die Praxis könnten dennoch schwerwiegend sein. Da die alte Belehrung von den Richtern als "unrichtig" eingestuft wurde, können abgelehnte Asylbewerber, die diese Erklärung erhielten und die einwöchige Klagefrist versäumten, eine Klage gegen ihren Bescheid nun noch ein Jahr lang nachholen. Das teilte der Gerichtshof am Dienstag unter Berufung auf ein Urteil vom 18. April 2017 mit. Die Fristverlängerung für Klagen könnte zu Verzögerungen in einigen tausend Asylverfahren führen.
Das Bundesamt rechnet dagegen nicht mit einer nennenswerten Zahl zusätzlicher Klagen. Es sei nicht davon auszugehen, dass abgelehnte Asylbewerber auf eine Klage verzichtet haben, weil sie sich wegen der Rechtsbehelfsbelehrung dazu "nicht in der Lage gesehen haben", teilte eine Sprecherin der Zeitung mit.
Die Behörde weist auf 263.672 Fälle im Jahr 2016 und bisher 119.553 Fälle bis Ende März 2017 hin, in denen sie die alte Rechtsbehelfsbelehrung versandt habe. Ein Heilbronner Anwalt, der den Rechtsstreit um die Asylbelehrung ins Rollen gebracht hatte, sieht dagegen eine Brisanz in dem Fall. Er allein habe bis zu 20 Mandanten, die nun noch reichlich Zeit für eine Klage hätten. In einem Fall habe er bereits geklagt, seinen Mandanten aus Syrien aus der Abschiebehaft zu entlassen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur