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Cabrios bei Freiberuflern und Selbstständigen beliebt

Archivmeldung vom 12.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: "obs/CHECK24 GmbH/CHECK24.de"
Bild: "obs/CHECK24 GmbH/CHECK24.de"

Freiberufler und Selbstständige fahren auf Cabrios ab. In keiner anderen Berufsgruppe ist der Anteil von Cabriolets an allen Kfz-Versicherungsabschlüssen größer. Fahrzeughalter mit freiberuflicher Tätigkeit, wie z. B. Ärzte, Architekten oder Anwälte, versichern mit 5,0 Prozent am häufigsten ein Cabrio. Selbstständige sind zu 4,1 Prozent in einer offenen Pkw-Variante unterwegs.*

Cabriolets sind vergleichsweise selten auf deutschen Straßen zu finden. Im Durchschnitt beträgt ihr Anteil an allen über CHECK24 versicherten Pkw nur 2,9 Prozent. "Cabrios sind häufig als Zweitwagen versichert", sagt Dr. Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. "Darum ist es wenig überraschend, dass diese Fahrzeuge besonders bei einkommensstarken Berufsgruppen beliebt sind."

Cabrios meistens ganzjährig zugelassen

Cabrios sind typische Wagen für den Frühling oder Sommer. Dennoch entscheiden sich die meisten Fahrzeughalter für einen ganzjährigen Versicherungsschutz. Über 90 Prozent der versicherten Cabriolets können also auch im Winter genutzt werden.

Fahrzeugzulassung während der Corona-Pandemie - das müssen Verbraucher wissen

Im Zuge der anhaltenden Corona-Pandemie müssen Verbraucher mit Einschränkungen bei der Fahrzeugzulassung rechnen. Mit den ersten Lockerungen bieten inzwischen wieder viele Zulassungsstellen die Fahrzeugzulassung an. Verbraucher, die bestimmte Kriterien erfüllen, können ihr Fahrzeug auch online anmelden.

Für die Zulassung benötigen Pkw-Halter vom Versicherer eine siebenstellige eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer). Je nach Anbieter ist diese Nummer ab dem Ausstelldatum zwischen drei und 18 Monate gültig. Ist eine Zulassung aufgrund der Schließungen innerhalb dieses Zeitraums nicht möglich, können sich Verbraucher eine neue eVB-Nummer vom Versicherer ausstellen lassen.

*Datenbasis: alle 2019 über CHECK24 von Privatpersonen abgeschlossenen Kfz-Versicherungen

Quelle: CHECK24 GmbH (ots)

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