Verurteilung im Mordfall Ayleen überwiegend rechtskräftig
Archivmeldung vom 27.08.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Verurteilung im Mordfall Ayleen ist überwiegend rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Gießen vom September 2023, durch das er unter anderem wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung und Kinderpornos zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, überwiegend verworfen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.
Lediglich die Einzelstrafe von zwei Jahren
und drei Monaten wegen "Sichverschaffens kinderpornographischer Inhalte"
hat der Bundesgerichtshof aufgrund der zwischenzeitlichen erfolgten
Absenkung des Strafrahmens aufgehoben. Deswegen werde das Tatgericht die
Einzelstrafe hierfür neu zumessen und darauf basierend formal eine
neue, wieder lebenslange Gesamtfreiheitsstrafe aussprechen, teilte das
Gericht mit.
Die nachträgliche Gesetzesänderung bedinge auch,
dass die formellen Voraussetzungen für die Anordnung der
Sicherungsverwahrung nicht mehr gegeben sind und auch darüber neu
entschieden werden müsse, so der BGH.
Nach den bereits vom
Landgericht getroffenen Feststellungen kannten sich der Angeklagte und
die 14-jährige Getötete aus "sexualisierten Chats", wie es hieß.
Anlässlich eines Treffens holte der Angeklagte das Mädchen in dessen
Heimatort in der Nähe von Freiburg ab und brachte es nach Hessen in ein
Waldstück im Landkreis Gießen. Für das unmittelbare Tatgeschehen hatte
das Landgericht festgestellt, dass der Angeklagte entweder die
Geschädigte würgte, um sie zur Durchsetzung des von ihm gewollten
Geschlechtsverkehrs wehrlos zu halten, wodurch sie zu Tode kam, oder der
Angeklagte das Mädchen nach einem Sexualdelikt erwürgte, um seine
Identifizierung zu verhindern.
Den Schuldspruch des
landgerichtlichen Urteils und den Strafausspruch wegen des
Tötungsdelikts hat der BGH nun voll bestätigt (2 StR 111/24).
Quelle: dts Nachrichtenagentur