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Bahn-Vorstand lehnte Bau von "Stuttgart 21" schon 1994 ab

Archivmeldung vom 11.09.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.09.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Meinungsäußerungen am Bauzaun. Bild: Mussklprozz
Meinungsäußerungen am Bauzaun. Bild: Mussklprozz

Im Vorstand der Deutschen Bahn wurde das umstrittene Bahnhofsprojekt "Stuttgart 21" bereits im Februar 1994 als unwirtschaftlich bewertet. Das berichtet das Nachrichtenmagazin "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe unter Verweis auf ein internes Vorstandspapier.

"Selbst bei der Addition günstigster Annahmen", heiße es darin, würde sich der Bau nicht rechnen. Empfohlen wurde daher: "Die Anfahrt Stuttgart Hbf wie heute." Bahn-Ingenieure kritisieren, dass sich keine nennenswerte Reiseverbindung durch den unterirdischen Durchgangsbahnhof verbessern wird. In den vergangenen Wochen hatten Einwohner Stuttgarts wiederholt gegen die Pläne zum Umbau des Hauptbahnhofs protestiert.

Schuldenschranke bremst Teilprivatisierung der Bahn

Die neue Schuldenbremse im Grundgesetz gefährdet die Teilprivatisierung der Bahn. Statt einmalig Einnahmen aus dem Anteilsverkauf zu erzielen, will das Finanzministerium künftig lieber jährliche Gewinnausschüttungen des Staatsmonopolisten in den Bundeshaushalt einstellen. Das geht einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Spiegel" zufolge, aus einem internen Vermerk des Ministeriums hervor. Der Vorteil für Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU): Dividendenzahlungen mindern dauerhaft das Defizit des Bundes. Das Grundgesetz verlangt, dass das strukturelle Minus, also das um Konjunktureinflüsse bereinigte Defizit im Bundesetat, von 2016 an nahezu vollständig abgebaut wird. Privatisierungserlöse dagegen würden die Finanznot nur einmalig lindern und nichts zur Minderung der strukturellen Etatlücke beitragen. Deshalb sei "der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes und der Erhaltung der Dividendenfähigkeit der Bahn AG gegenüber der Erzielung kurzfristiger Privatisierungserlöse in jedem Fall der Vorrang einzuräumen", heißt es in dem Vermerk.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

 

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