Fauler Scheck: Bank muss nach falscher Auskunft 40.000 Euro erstatten
Archivmeldung vom 22.10.2008
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Freigeschaltet durch Oliver RandakDas Oberlandesgericht Karlsruhe verhalf einem Kläger zu seinem Recht, weil er trotz positiver Bankauskunft auf einen gefälschten Scheck sitzen bleiben sollte.
Das Gericht gab einem Kläger Recht, der seinen Jahreswagen für gut 40 000 Euro über das Internet verkauft hatte und dabei auf einen gefälschten Scheck reingefallen war.
Vor der Abwicklung des Geschäfts hatte er eine Kopie des vermeintlichen Schecks seiner Hausbank zur Prüfung vorgelegt, die - trotz gegenteiliger Anhaltspunkte - dessen Echtheit bestätigt hatte. Die Bank muss nun 40 000 Euro Schadensersatz an den Kläger zahlen.