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Fauler Scheck: Bank muss nach falscher Auskunft 40.000 Euro erstatten

Archivmeldung vom 22.10.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.10.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Das Oberlandesgericht Karlsruhe verhalf einem Kläger zu seinem Recht, weil er trotz positiver Bankauskunft auf einen gefälschten Scheck sitzen bleiben sollte.

Das Gericht gab einem Kläger Recht, der seinen Jahreswagen für gut 40 000 Euro über das Internet verkauft hatte und dabei auf einen gefälschten Scheck reingefallen war.

Vor der Abwicklung des Geschäfts hatte er eine Kopie des vermeintlichen Schecks seiner Hausbank zur Prüfung vorgelegt, die - trotz gegenteiliger Anhaltspunkte - dessen Echtheit bestätigt hatte. Die Bank muss nun 40 000 Euro Schadensersatz an den Kläger zahlen.

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